B
Bauexperte
Hallo,
Vereinbare einen Termin - ich weiß, btw., auch nicht, was Du mit "Beschluss des Großen Senats vom 3. November 2005, 2 BV 04.1756" meinst. Ist das eine Zustimmung, wie häufig im Kenntnisgabe- oder vereinfachten genehmigungsverfahren ab Grenze BW üblich oder was verbirgt sich dahinter? - beim zuständigen Bauamt und Lass Dir erklären, wozu Deine Unterschrift erforderlich ist und was sie genau bedeutet. Ob der Nachbar Deine Zustimmung benötigt, weil Grenzabstände unterschritten werden? Weil die Gaube feuerfest (so sie die Grenzabstände verletzt) ausgeführt werden muß? Ob der Wintergarten "nur" mit Zustimmung durch Dich möglich ist? usw. Lass Dir alles in Ruhe erklären, dazu ist das Bauamt verpflichtet.
Ich kann mir gut vorstellen, daß es Dir "unter den Fingern brennt", eine verlässliche Aussage zu erhalten. Leider kann sie hier und durch mich, nur eingeschränkt und mit großem Fehlerpotential behaftet erfolgen. Diese Woche wirst Du sicher noch aushalten und dann schau weiter; der Nachbar kann ja offensichtlich nichts ohne Deinen "Otto" unternehmen. Wenn Du dann noch Fragen hast, sehen wir gerne weiter
Liebe Grüsse, Bauexperte
Abseits dessen, daß Du bislang nicht erwähnt hast, daß das Nachbargebäude 12.00 m tief ist - oder bin ich blind? - kann es gut sein, daß das zuständige Bauamt sich auf eine der möglichen Varianten festlegt (⅓ oder Max 5.00 m); wäre nicht das 1. Mal. Es verdeutlicht auch sehr anschaulich, daß "Beratung" via I-Net nur sehr eingeschränkt möglich ist. Ich würde Dir ja gerne behilflich sein, aber ich kann es nur bedingt, da mir nicht alle relevanten Unterlagen - des Nachbarn und Bebauungsplan betreffend - zur Verfügung stehen.Bauexperte, dass versteh ich nicht, 5m ja, aber mit fast 15 qm Ansichtsfläche überschreitet es doch die 4qm bei weitem und auch bei 12 m Hauslänge das 1/3 oder ist das alles eine oder Verknüpfung?
Vereinbare einen Termin - ich weiß, btw., auch nicht, was Du mit "Beschluss des Großen Senats vom 3. November 2005, 2 BV 04.1756" meinst. Ist das eine Zustimmung, wie häufig im Kenntnisgabe- oder vereinfachten genehmigungsverfahren ab Grenze BW üblich oder was verbirgt sich dahinter? - beim zuständigen Bauamt und Lass Dir erklären, wozu Deine Unterschrift erforderlich ist und was sie genau bedeutet. Ob der Nachbar Deine Zustimmung benötigt, weil Grenzabstände unterschritten werden? Weil die Gaube feuerfest (so sie die Grenzabstände verletzt) ausgeführt werden muß? Ob der Wintergarten "nur" mit Zustimmung durch Dich möglich ist? usw. Lass Dir alles in Ruhe erklären, dazu ist das Bauamt verpflichtet.
Ich kann mir gut vorstellen, daß es Dir "unter den Fingern brennt", eine verlässliche Aussage zu erhalten. Leider kann sie hier und durch mich, nur eingeschränkt und mit großem Fehlerpotential behaftet erfolgen. Diese Woche wirst Du sicher noch aushalten und dann schau weiter; der Nachbar kann ja offensichtlich nichts ohne Deinen "Otto" unternehmen. Wenn Du dann noch Fragen hast, sehen wir gerne weiter
Liebe Grüsse, Bauexperte