B
Bauexperte
Hallo,
Mich macht stutzig, daß ich keinerlei Aussagen zu Haltbarkeit der erneuten Bearbeitung des Parkett´s in Deinen Ausführungen finde. Ist denn jetzt gewährleistet, daß der Estrich auch wirklich zwischenzeitlich belegreif ist? Kann ausgeschlossen werden, daß sich evtl. noch vorhandene Restfeuchte - nach erneuter Behandlung des Parkett´s - nicht wieder erneut den Weg nach draußen sucht? Wenn Du diese Fragen nicht abschließend zufriedenstellend für Dich beantworten kannst, solltest Du darüber nachdenken, einen Sachverständigen mit Schwerpunkt Holz- und Parkettarbeiten über das Parkett schauen zu lassen. Das ist so oder so immer gut investiertes Geld; im Übrigen kann so ein Sachverständiger auch gut als Mediator oder Puffer funzen, denn Menschen sind gerade keine Roboter, sondern machen Fehler.
Ich schaue heute noch auf einige Ecken im Haus, wo etwas durch unsere private Arbeit "gepfuscht, vergessen" wurde; natürlich sagen wir immer: später machen wir das noch schnell. Fakt ist aber, es bleibt, wenn es nicht gleich in Angriff genommen wird und ich schaue immer wieder auf diese Ecken. So wird es Dir sicher auch gehen, denke mal darüber nach ;)
Letztlich gibt es die "eierlegende Wollmilsau" nicht: entweder Du einigst Dich auf einen Schadenersatz und schaust ständig auf das offenbar mangelhaft ausgeführte Parkett oder aber Du läßt den Parkettleger seine Arbeit machen.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Er bezieht sich wahrscheinlich auf einen Passus im Vertrag, welchen ihr mit dem Kauf unterzeichnet habt. Schau mal in Deinen Kaufvertrag. Und ganz ehrlich? Ich finde es jetzt nicht so schlimm, wenn ihr euren eigenen Haushalt verpackt; wäre mir sogar recht lieb und ich bin schon etliche Male umgezogen ;)Laut Bauherr wären wir zur Mitarbeit verpflichtet. Sprich Möbel ausräumen, einpacken etc.
Mich macht stutzig, daß ich keinerlei Aussagen zu Haltbarkeit der erneuten Bearbeitung des Parkett´s in Deinen Ausführungen finde. Ist denn jetzt gewährleistet, daß der Estrich auch wirklich zwischenzeitlich belegreif ist? Kann ausgeschlossen werden, daß sich evtl. noch vorhandene Restfeuchte - nach erneuter Behandlung des Parkett´s - nicht wieder erneut den Weg nach draußen sucht? Wenn Du diese Fragen nicht abschließend zufriedenstellend für Dich beantworten kannst, solltest Du darüber nachdenken, einen Sachverständigen mit Schwerpunkt Holz- und Parkettarbeiten über das Parkett schauen zu lassen. Das ist so oder so immer gut investiertes Geld; im Übrigen kann so ein Sachverständiger auch gut als Mediator oder Puffer funzen, denn Menschen sind gerade keine Roboter, sondern machen Fehler.
Ungeachtet dessen, ob Dein BU Recht hat oder nicht - hierzu wird vlt. Voki etwas schreiben - ich würde an Deiner Stelle nicht in einem Kompromiss mit ungewissem Ausgang leben wollen. Bei allem Verständnis dafür, daß jeder Bauherr irgendwann real in seinen neuen 4 Wänden angekommen sein möchte, so gibt es doch einen Vertrag, der diese Vorgänge regelt; dazu gehört auch, daß die Wohnung der geschuldeten Leistung entspricht.Nun sind uns die Umstände alles zu viel und wir würden eher zu einer Schadensersatzzahlung tendieren. Sprich Minderung. Dieser läge aber laut Bauherr nur bei dem Nettopreis des Abschleifens und der Neuversiegelung. Ca. 14 € pro qm. Steht preislich dann für uns in keinerlei Verhältnis zum Schaden. Zumal wir dann auf alle Garantieansprüche verzichten und das Risiko tragen, es eventuell später doch noch beheben zu müssen. Dann kämen wir mit Sicherheit nicht mit dem veranschlagten Zahlungsausgleich zu recht.
Daher die Frage, hat der Bauherr recht? Oder müsste der Schadensausgleich höher sein?
Ich schaue heute noch auf einige Ecken im Haus, wo etwas durch unsere private Arbeit "gepfuscht, vergessen" wurde; natürlich sagen wir immer: später machen wir das noch schnell. Fakt ist aber, es bleibt, wenn es nicht gleich in Angriff genommen wird und ich schaue immer wieder auf diese Ecken. So wird es Dir sicher auch gehen, denke mal darüber nach ;)
Letztlich gibt es die "eierlegende Wollmilsau" nicht: entweder Du einigst Dich auf einen Schadenersatz und schaust ständig auf das offenbar mangelhaft ausgeführte Parkett oder aber Du läßt den Parkettleger seine Arbeit machen.
Liebe Grüsse, Bauexperte