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DG
Die Fristen kann man in Absprache mit Vermesser/Katasteramt idR verlängern, bis Nebengebäude / Garage(n) errichtet sind.
Letztlich ist die Einmessung aber für den Eigentümer verpflichtend, d.h., wer fortlaufend Briefe des beauftragten Vermessers oder des Katasteramtes ignoriert, wird irgendwann zwangsweise eingemessen incl. einer zusätzlichen Gebühr. Spätestens dann greift das Grundstücksbetretungsrecht des Vermessers bzw. der Behörde, das in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist.
MfG
Dirk Grafe
Wenn der Auftrag zur Gebäudeeinmessung vergeben wurde, gehe ich schon davon aus, dass der Vermesser das Grundstück auch betreten darf.Die müssen sich doch anmelden und können/dürfen nicht einfach so auf's Grundstück?
Letztlich ist die Einmessung aber für den Eigentümer verpflichtend, d.h., wer fortlaufend Briefe des beauftragten Vermessers oder des Katasteramtes ignoriert, wird irgendwann zwangsweise eingemessen incl. einer zusätzlichen Gebühr. Spätestens dann greift das Grundstücksbetretungsrecht des Vermessers bzw. der Behörde, das in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist.
MfG
Dirk Grafe