Fristen für Vermessung nach Fertigstellung?

4,40 Stern(e) 5 Votes
D

DG

Die Fristen kann man in Absprache mit Vermesser/Katasteramt idR verlängern, bis Nebengebäude / Garage(n) errichtet sind.

Die müssen sich doch anmelden und können/dürfen nicht einfach so auf's Grundstück?
Wenn der Auftrag zur Gebäudeeinmessung vergeben wurde, gehe ich schon davon aus, dass der Vermesser das Grundstück auch betreten darf.

Letztlich ist die Einmessung aber für den Eigentümer verpflichtend, d.h., wer fortlaufend Briefe des beauftragten Vermessers oder des Katasteramtes ignoriert, wird irgendwann zwangsweise eingemessen incl. einer zusätzlichen Gebühr. Spätestens dann greift das Grundstücksbetretungsrecht des Vermessers bzw. der Behörde, das in den jeweiligen Landesgesetzen verankert ist.

MfG
Dirk Grafe
 
H

hg6806

Also, habe Infos, da ich gerade etwas telefoniert habe.
Es wird also wirklich wie die Zeit haben und sich Aufträge in der Gegend sammeln einfach abgearbeitet. Die kommen also einfach unangemeldet.

Ich konnte hier zum Glück das Ganze noch etwas verzögern, damit ich eine Garage aufstellen kann und die gleich mit vermessen wird.

Kosten kann man übrigens nicht sparen, wenn Nachbarn mitgemessen werden. Der Einzige der dabei spart ist der Vermesser.
 
D

DG

Kosten kann man übrigens nicht sparen, wenn Nachbarn mitgemessen werden. Der Einzige der dabei spart ist der Vermesser.
Das ist abhängig von der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes - in NRW ist die Kostenreduzierung eindeutig verankert, die Eigentümer haben darauf einen Rechtsanspruch.

MfG
Dirk Grafe
 
L

laemat

Unaufgefordert kommt ein Vermesser nur, wenn von Amtswegen eingemessen wird. Das passiert aber nur, wenn man vorher etliche Schreiben ignoriert hat.

Wenn man nicht in "voraus eilendem Gehorsam" schon einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragt, schreibt einen das zuständige Landesamt/ kommunale Behörde (sowohl Behördenbezeichnung als auch Zuständigkeit sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt) an und teilt eine Frist zur Gebäudeeinmessung mit. Dann sollte man sich an den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur seines Vertrauens wenden, i.d.R. wird es das Büro sein, welches auch das Gebäude abgesteckt hat.
 
D

DG

"Unaufgefordert" kommt der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur auch ab und an vorbei, weil die Beauftragung der GE zusammen mit der Absteckung vor Baubeginn erteilt wurde, die Bauherren sich daran aber nach über einem Jahr nicht mehr so recht erinnern können. Ist verständlich, weil das in der Planungsphase weit weg und ziemlich unwichtig ist, kommt aber oft genug vor.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fristen für Vermessung nach Fertigstellung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Zugang von der Garage in den Hauswirtschaftsraum 49
2Fehlplanung Bayern - Gefälle zu Haus und Garage hin - statt weg 23
3Ist eine separate Garage günstiger? 26
4Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren? 67
5Platzierung Haus und Garage auf leerem Grundstück - Ideen? 17
6Bebaute Fläche: Gehören Garage / Carport zur bebauten Fläche? 19
7Ab wo werden die 5,50m Abstand zwischen Garage und Straße gemessen? 15
8Länge / Gefälle Einfahrt Garage / Carport 10
9Gefälle der Garage - Welche Ausführung? 21
10Wallboxvorbereitung Garage, Neubau 23
11Garage zumauern. Tipps? 21
12Garage genehmigt, aber Carport gebaut 23
13Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage 16
14Platz zwischen Garage und Nachbar 26
15Strom/Wasser/Kanal Leitungen unter Garage 10
16Beheizung Garage. Was ist die beste / günstigste Lösung? 10
17Garage aus Kalksandstein oder Ytong 32
18Garage im Haus oder Carport daneben 10
19Garage zu hoch - Welche Lösungen gibt es? 59
20Grundriss Einfamilienhaus mit Garage 18

Oben