Also betrachten wir mal nur den bebaubaren Teil des Grundstücks, der ist nach deinen Maßangaben 25m breit und 16m tief. Hierbei muss der straßennahe Streifen von 6m tief x 25m breit unbebaut bleiben (oder gilt das nur für das Haus, und Garage/Carport dürften dort sehr wohl hin?); bleibt also ein bebaubarer Streifen von 25m breit und 10m tief.
Im Norden und Süden sollen jeweils 3m Abstand zum Nachbargrundstück ebenfalls frei bleiben (auch hier: gilt das nur für das Haus, oder sind dort auch Garage/Carport wieder verboten?); übrig bleibt ein bebaubarer Streifen von 19m breit und 10m tief. Euer Haus soll ca. 9m x 13m Fläche bedecken, in der Tiefe bleibt also nicht viel Luft, in der Breite dagegen satte 6m.
Ich würde auf jeden Fall die Autostellplätze nicht zu sehr auseinander stückeln - Carport an der südlichen und Garage an der nördlichen Grundstücksseite finde ich unsinnig. Lieber alle Autos auf einer Seite parken, rechtwinklig oder nicht. Auf der Seite des Grundstücks, wo keine Autos stehen, einen hübschen Vorgarten anlegen, mit Blumen, Hecken, Rasen...