S
Schmitti85
Hallo Liebe Forumsmitglieder,
wir haben uns nun doch entschieden, statt eine Immobilie zu erwerben, selbst zu bauen.
Ein Grundstück hatten wir schnell gefunden und mit dem Makler der das Grundstück anbietet Kontakt aufgenommen.
Beim Aufsetzten einer Reservierungsvereinbarung (da wir vor Kauf ein Bodengutachten machen lassen) stand auf einmal eine Maklercourtage von 3570€. Auf der Internetseite des Maklers steht allerdings eine Courtage von 3,57%. Auf meine Frage diesbezüglich meinte er, dies sei ein Fehler auf der Seite und verwirrte mich mit Begründungen die keinen rechten Sinn ergaben. Nun ist es so, das ich die Reservierungsvereinbarung leider unterschrieben habe. 800€ Reservierungskosten- diese werden bei Kauf erstattet bzw. entfallen, wenn auf Grund des Bodengutachtens mit Mehrkosten von über 10000€ zu rechnen ist.
Nun habe ich gelesen, dass eine ortsunübliche Courtage als Sittenwidrig gilt. In Sachsen-Anhalt sind 6% üblich. Da das Grundstück 30156€ kostet stellt die genannte Courtage ca. 11,5% dar.
Wie gehe ich nun am besten vor? Rein rechtlich gesehen habe ich doch somit 3 Jahre das Recht, die überhöhte Courtage zurück zu verlangen?
Mit freundlichen Grüßen Schmitti
wir haben uns nun doch entschieden, statt eine Immobilie zu erwerben, selbst zu bauen.
Ein Grundstück hatten wir schnell gefunden und mit dem Makler der das Grundstück anbietet Kontakt aufgenommen.
Beim Aufsetzten einer Reservierungsvereinbarung (da wir vor Kauf ein Bodengutachten machen lassen) stand auf einmal eine Maklercourtage von 3570€. Auf der Internetseite des Maklers steht allerdings eine Courtage von 3,57%. Auf meine Frage diesbezüglich meinte er, dies sei ein Fehler auf der Seite und verwirrte mich mit Begründungen die keinen rechten Sinn ergaben. Nun ist es so, das ich die Reservierungsvereinbarung leider unterschrieben habe. 800€ Reservierungskosten- diese werden bei Kauf erstattet bzw. entfallen, wenn auf Grund des Bodengutachtens mit Mehrkosten von über 10000€ zu rechnen ist.
Nun habe ich gelesen, dass eine ortsunübliche Courtage als Sittenwidrig gilt. In Sachsen-Anhalt sind 6% üblich. Da das Grundstück 30156€ kostet stellt die genannte Courtage ca. 11,5% dar.
Wie gehe ich nun am besten vor? Rein rechtlich gesehen habe ich doch somit 3 Jahre das Recht, die überhöhte Courtage zurück zu verlangen?
Mit freundlichen Grüßen Schmitti