S Saruss 28 April 2015 Teilen #19 Was anderes: in meiner recht neuen Rechtsschutzvers. ist Vertragsrecht "mit drin". Ansonsten, wenn man Recht hat, muss man keine Angst haben vor den Kosten, zumindest da der Verkäufer eher nicht mittellos ist.
Was anderes: in meiner recht neuen Rechtsschutzvers. ist Vertragsrecht "mit drin". Ansonsten, wenn man Recht hat, muss man keine Angst haben vor den Kosten, zumindest da der Verkäufer eher nicht mittellos ist.
B Bauexperte 28 April 2015 Teilen #22 @Saruss Woher weißt Du, daß der Verkäufer nicht mittellos ist? Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs Bauexperte
@Saruss Woher weißt Du, daß der Verkäufer nicht mittellos ist? Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs Bauexperte
B Bauexperte 28 April 2015 Teilen #23 @uwe Schau 'mal in Deinen Vertrag; es müsste mich sehr wundern, wenn Deine RS die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen würde Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs Bauexperte
@uwe Schau 'mal in Deinen Vertrag; es müsste mich sehr wundern, wenn Deine RS die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen würde Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs Bauexperte