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Infosucher
Leider kann ich das nicht mehr stoppen. Der Notar meint das er jetzt erst mal diesen Weg gehen muss und anschließend den Betrag bei uns einfordert wenn er keine Zahlung erhält. Aber wie gesagt glaube ich nicht, dass ich das Geld wiederbekomme. Wenn der Notar schon mit dem Gerichtsvollzieher keinen Erfolg hat, wie soll ich dann da Erfolg verbuchen? Somit würde ich ja doch auf den Kosten sitzen bleiben, denn den Anwalt muss ich doch erst mal bezahlen und das Gerichtsverfahren nachher auch wenn der Verkäufer das Geld bereits zur Seite geschafft hat oder nicht?