Grunderwerbsteuer Bescheid für Grundstück gleiches Vertragwerk

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B

Bauexperte

Hallo,

letztes Jahr habe ich für ein Baugmeinschaftsvorhaben meinen Grundstücksanteil gekauft und auch den Bescheid für die Grunderwerbsteuer bekommen. Diese berechnete sich nur nach dem Grundstückskaufpreis. Von der vertraglichen Konstellation (Baubetreuungsvertrag für die Baugemeinschaft ist vor dem Grundstückskauf unterschrieben) könnte man meinem Fall auch als einheitliches Vertragswerk ansehen, sodass die Grunderwerbsteuer auf Grundstücks- und Baukosten fällig ist.
Im Prinzip läßt sich der Fall ganz leicht beantworten. Haben Grundstücksverkäufer und Baubetreuer (BU) nichts miteinander zu tun, kann kein wirtschaftlicher Zusammenhang abgeleitet werden (BU hat Dir das Grundstück besorgt, Dich auf die Vakanz des Grundstückes hingewiesen o.ä.), entfällt die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Part der Grundstückskosten. In allen anderen Fällen wird sie auf Haus + Grund fällig.

Siehe auch: https://www.hausbau-forum.de/threads/Tendenzen-bei-der-Grunderwerbsteuer.9738/

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

b_user

Dann hoffe ich mal, dass es bei der geringen Grunderwerbsteuer bleibt.

Verkäufer (Stadt) hat in meinem Fall nichts mit der Baubetreuungsfirma, Architekt, oder sonstigen ausführenden Firmen zu tun.

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
 
V

Vega82

Imho bekommst du nur ein Problem, wenn du vor Kauf des Grundstücks bereits den Bauvertrag unterschrieben hast.
Ansonsten sollte es schwer fallen einen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauträger zu finden.
 
B

b_user

Aber genau das ist ja bei mir der Fall, wie ich im ersten Post auch schon geschrieben habe. Aber hätte dann schon dieser Fragebogen kommen müssen?
 
Musketier

Musketier

Da das Grundstück von der Stadt gekauft wurde, kann es durchaus sein, dass das Finanzamt dort keinen Bezug vermutet und für diese Fälle vielleicht gar keine Fragebogen rausschickt.
 
V

Vega82

Das hat dann nichts unbedingt mit einem einheitlichen Vertragswerk zu tun. Ich hatte darüber bereits persönlich ein Gespräch mit dem Finanzamt und viel recherchiert.
Da uns das zu heiß war, haben wir dann erst nach dem Grundstückskauf den Bauvertrag unterschrieben.

Hintergrund ist folgender:
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass du bei Grundstückskauf nicht mehr frei in der Entscheidung bist, wie und mit wem du das Grundstück bebauen möchtest, wenn du bereits zuvor einen Bauvertrag unterschrieben hast.
Damit ermöglicht sich die Besteuerung als einheitliches Vertragswerk.

Es ist absurd aber es wird definitiv so gehandhabt und ist rechtlich zulässig.
Wenn du allerdings bereits den Bescheid erhalten hast, sollte das Thema durch sein.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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