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texet
Ich lasse vom Architekten eine Hausplanung machen. Die Architektenleistung geht bis zum Einreichen des Bauantrags. Bauen lassen will ich die Planung des Architekten jedoch von einem der großen Fertighaus-Anbieter (aber noch nicht klar, welcher).
Kann man die Genehmigung im Freistellungsverfahren schon einleiten bevor man sich endgültig für einen Hausanbieter entschieden hat, oder macht das keinen Sinn (weil z.b. spezifische Unterlagen vom Hausanbieter benötigt werden)?
Kann man die Genehmigung im Freistellungsverfahren schon einleiten bevor man sich endgültig für einen Hausanbieter entschieden hat, oder macht das keinen Sinn (weil z.b. spezifische Unterlagen vom Hausanbieter benötigt werden)?