Fragen zur VOB und die Rechte des Bauherren

4,80 Stern(e) 5 Votes
T

toxicmolotof

Aber ich habe das Gefühl dass man das für zukünftige Bauherren nicht oft genug in jedem Thread sagen kann. Mich wundert es, dass das immer wieder passiert, sogar bei Leuten die schon länger hier im Forum sind.
 
D

DaGoodness

Während dieser 4 Wochen haben wir auf die Fertigstellung der Zwischendecke gewartet, die bereits gezahlt war.
Ist das eigentlich normal bei vielen Firmen, dass die Bezahlung für Leistungen im Voraus verlangt wird?
Ich habe mich nicht wirklich lange mit den verschiedenen Fertighausfirmen (und was es da sonst noch so gibt) beschäftigt, da nach einigen Besuchen von Baumessen und Musterhausparks für uns sehr schnell klar war, dass wir mit einer Architektin bauen werden. Aber für mich persönlich käme es nie im Leben in Frage irgendwelche Vorauszahlungen zu leisten. Ein Gewerk wird doch erst bezahlt, wenn es fertiggestellt wurde und von einem "Experten" (Bauleiter, Sachverständiger, Gutachter...?!) mängelfrei abgenommen wurde. Sollten dann noch Mängel offen sein, wird ein Teil des Rechnungsbetrages einbehalten bis die Mängel beseitigt wurden. Oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Fragen zur VOB und die Rechte des Bauherren
Nr.ErgebnisBeiträge
1Mängel im Neubau. Streit um Höhe der Einbehalte. 35
2Bank zieht wegen Mängel Finanzierungszusage zurück 20
3Gartenbaufirma - Mängel, Hohe Rechnung, keine Gewährleistung?! 13

Oben