Bebauungsplan lässt beides zu - das Haus gegenüber hat auch glänzende engobierte Ziegel.
Nun habe ich aber gelesen, dass Nachbarn dagegen klagen können - will verhindern, dass wir die nun darauf lassen und in drei Jahren beschwert sich da einer, weil es blendet.
Was denkt ihr dazu?
Wenn ich Deine jüngsten Beiträge hier lese, frage ich mich nicht selten, wessen Haus eigentlich gebaut wird?
Ich schreibe nicht umsonst von "Abenteuer", wenn ich auf Themen des Hausbau´s eingehe; ein Haus zu bauen,
ist ein Abenteuer. In Deinem Fall äußert es sich z.B. in der Lieferung falscher Dachziegel; das kann passieren. Nur - sowohl glänzend als auch matt sind lt. Bebauungsplan erlaubt, insofern stellt sich hier für mich eher die Frage der Verhältnismäßigkeit. Anstatt - wie mancher hier - laut nach Schmerzensgeld/Rückbau zu schreien, könnte auch der Gedanke aufkommen, daß Du Mehrwert ohne Mehrkosten für Dein Einfamilienhaus erhältst, sofern die glänzenden Ziegel eingedeckt werden können; der Dachdecker zahlt eh schon darauf.
Ergo, entscheide - ohne Forenmeinung (ist nämlich Dein/euer Haus) - was Dir/euch lieber ist und handle danach. Btw. lege mal ein paar Tage Netzpause ein, nicht jede I-Net-Meinung hat auch einen realen Bezug; ein Nachbar hat keine Handhabe gegen Dich zu klagen, wenn der Bebauungsplan glänzende Dacheindeckung zuläßt. Dazu hätte er bei Offenlegung des B-Planes genügend Einspruchsmöglichkeiten gehabt.
Liebe Grüsse, Bauexperte