Große Gauben oder hoher Kniestock?

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Y

ypg

Da Du jetzt schon das EG mit eingestellt hast (welches ich im positiven Sinn anders empfinde als die 08/15-Grundrisse, die hier zu 90% aufploppen) und das OG wegen der Gaubenfrage und ich den zu schmalen Elternbereich in Frage stelle, würde sich eine Grundrissdiskussion hier im Forum anbieten. Fragebogen ausfüllen nicht vergessen.


Auch wenn der Entwurf erfrischend ist, so haben sich kleine Fehler eingeschlichen.
Meine Kurzprognose:
Lage der WC-Tür (Sichtachse zum Wohnen) entschärfen, im OG die Raumzonen um 90 Grad gg den Uhrzeigersinn drehen, sodass das Bad/die Bäder den schmaleren Hausabschnitt bekommen.
Schlechte Ergonomie und lange Laufwege in der Küche überdenken.
 
11ant

11ant

Genau, ab lichter Höhe > 1m gilt es als Fläche. Wohnfläche haben wir keine mehr, Nebenfläche aber schon noch.
Wir könnten den Keller etwas verkleinern (Nebenflächenbudget) und die WaKü entsprechend vergrößern (Nebenfläche -> Wohnfläche), um den Erker beizubehalten.
Verstehe ich recht, daß Euer Baurecht die Geschossfläche 1. in getrennten Wohn- und Nebenflächenbudgets budgetiert, 2. der Keller dabei mitzählt und 3. eine lichte Höhe von 1m die Schwelle ist, ab der eine Fläche für diese Rechnung existent wird ?
Leider haben wir feststellen müssen, dass die Kniestockerhöhung auch noch dazu führt, dass wir den Erker um ein Rastermaß (62,5 cm) verkleinern müssten, da das gesamte OG ja nun eine lichte Höhe von > 1 m hat.
Was ist denn das für ein Hersteller, der noch nur um ganze Rasterschritte springt (wenn man die möglichst einhält, sehe ich das ja positiv, aber obligatorisch ist das eher ein Relikt veralteter Technik) ?

Die Kellertreppe kommt ja offenbar von der anderen Seite angewendelt als die ins DG - habt Ihr das für jede Stufe mal durchgerechnet, wo da der Kopf die Beulen kriegt (was sagt @kbt09 dazu ?) ?
 
kbt09

kbt09

Die Kellertreppe kommt ja offenbar von der anderen Seite angewendelt als die ins DG - habt Ihr das für jede Stufe mal durchgerechnet, wo da der Kopf die Beulen kriegt (was sagt @kbt09 dazu ?) ?
Sieht sehr kritisch aus, das würde ich unbedingt in einer Schnittzeichnung sehen wollen, wobei man dann wirklich die Treppe genau plant.
 
H

hanghaus2023

Gibt es auch einen Schnitt? Ich hatte ja schon mal nach der Deckenhöhe gefragt. Aus dem Keller wird es mit der Kopfhöhe der Treppe noch enger. Ich vermute mal mit der DIN hätte man da schon Probleme. In CH vermutlich eher nur die Gefahr das jemand über 1,8 m sich den Kopf einhaut.
 
8

8aElProfe

Verstehe ich recht, daß Euer Baurecht die Geschossfläche 1. in getrennten Wohn- und Nebenflächenbudgets budgetiert, 2. der Keller dabei mitzählt und 3. eine lichte Höhe von 1m die Schwelle ist, ab der eine Fläche für diese Rechnung existent wird ?

Was ist denn das für ein Hersteller, der noch nur um ganze Rasterschritte springt (wenn man die möglichst einhält, sehe ich das ja positiv, aber obligatorisch ist das eher ein Relikt veralteter Technik) ?

Die Kellertreppe kommt ja offenbar von der anderen Seite angewendelt als die ins DG - habt Ihr das für jede Stufe mal durchgerechnet, wo da der Kopf die Beulen kriegt (was sagt @kbt09 dazu ?) ?
Das hast du richtig verstanden. Der Keller zählt als Nebenfläche mit und alles ab lichter Höhe > 1 m wird angerechnet zu einem der beiden Budgets.

Die Treppen haben wir uns immer wieder angeschaut. Hier wäre notfalls auch noch Platz zur Hausmitte auf beiden Geschossen. Wenn wir beim tiefen Kniestock bleiben, können wir die Geschosshöhe vom EG noch erhöhen, dann ist da mehr Luft.

Schnitt:
 

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Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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