Richtiger Hinweis: Der Bebauungsplan beziehungsweise sonstige Gemeindesatzungen gehen vor, was die Art der Grenzbebauung betrifft. Im Übrigen bleibt es aber bei der Mitwirkungspflicht, also Gespräch suchen und abklopfen, was der Nachbar möchte, vielleicht findet suche ja eine Lösung.