Hier noch weitere Ausführungen aus dem Bebauungsplan :
B.2 Dachform, Dachneigung, Dachdeckung, Dachbegrünung
(§ 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung)
Die Dächer sind als gleichseitig geneigte Satteldächer, versetzte Satteldächer/Pultdächer
oder Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 22°- 48°...