Aha, das heißt also, dass in unserem "Bauträgerkaufvertrag mit Auflassung" dieser Abschnitt hier schwachsinnig ist:
"Der Festpreis wurde unter Zugrundelegung eines Umsatzsteuersatzes von 19% berechnet. Sollte sich vor Fälligkeit der letzten Kaufpreisrate der Tarif der Umsatzsteuer ändern, ändern...