Es gibt 2 Varianten, für die der Absatz aus meiner Sicht gelten könnte:
Variante 1.
Für gewerbliche Immobilien bei denen trotz der eigentlichen Umsatzsteuerfreiheit zur Umsatzsteuer optiert wird, weil sie der Käufer (Unternehmer) die Umsatzsteuer als Vorsteuer wiederholen kann. Da ihr keine Unternehmer seid und somit der Bauträger nciht zur Umsatzsteuer optieren kann, trifft das auf euch nicht zu.
Ich vermute das hatte auch
@saralina87 im Kopf .
Da du aber jetzt der 2. mit einer ähnlichen Formulierung bist, fällt mir noch eine 2. Möglichkeit ein.
Variante 2.
Das Bauträgergeschäft ist wie erwähnt eigentlich steuerfrei.
Im Gegenzug darf sich der Bauträger aber auch die Vorsteuer seiner Subs nicht vom Finanzamt wiederholen.
Die Umsatzsteuer der Subs ist somit kein durchlaufender Posten, sondern Kosten.
Wenn sich jetzt spontan die Umsatzsteuer nach oben ändert, steigen natürlich auch seine Kosten und seine Kalkulation geht nicht auf.
Wenn man sich die Formulierung ganz genau durchliest, heißt das in eurerm Vertrag "
berechnet", "
zu teilen" und "
zu vervielfältigen".
Es steht m.E. nicht drin, dass sich die berechnete Umsatzsteuer in der Kaufpreisrate ändert, sondern es geht rein um die Neukalkulation der Kaufpreisraten.
Ich würde nicht ausschließen, dass damit sogar diese Variante gemeint ist.
Wenn dem so wäre, könnte es durchaus relevant sein, da hier nicht explizit von einer Erhöhung, sondern von einer Änderung des Umsatzsteuersatzes gesprochen wird. (im Gegensatz zur Formulierung in #66)
Wie siehst du das
@saralina87