MwSt-Senkung während des Hausbaus

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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face26

face26

Da wird es sicher die nächsten Tage noch Erläuterungen geben und sich sicher das BMF noch dazu äußern.
Wir sind gerade mitten im Bau. Einzelvergabe. Aktuell werkeln 4 Gewerke abwechselnd rum oder sind kurz davor. Mit denen gibt es Bauverträge. Teilweise wurden erste Abschlagszahlungen geleistet. Fertig ist von den 4 noch keiner. Jetzt ist die Frage, wann ist es eine Abschlagszahlung und wann eine abgeschlossene Teilleistung. Den Unterschied habe ich noch nicht ganz begriffen.
Mir mal von Sanitär-/Heizung die erste AZ angeschaut.
Da steht "Rechnung für erbrachte Leistungen im Zeitraum von bis". Drunter "Abschlagszahlung". Genauer definiert als "für geliefertes und montiertes Sanitär und Heizungsmaterial".

Das ist die Rohinstallation. Funktionieren tut da natürlich noch nichts.
Also Teilleistung oder Abschlagszahlung? Wird wahrscheinlich die Gretchenfrage nachher, oder?
 
S

saralina87

Mir mal von Sanitär-/Heizung die erste AZ angeschaut.
Da steht "Rechnung für erbrachte Leistungen im Zeitraum von bis". Drunter "Abschlagszahlung". Genauer definiert als "für geliefertes und montiertes Sanitär und Heizungsmaterial".

Das ist die Rohinstallation. Funktionieren tut da natürlich noch nichts.
Also Teilleistung oder Abschlagszahlung? Wird wahrscheinlich die Gretchenfrage nachher, oder?
Abschlagszahlung - es muss schon eine einheitliche, wirtschaftlich abgegrenzte Leistung sein. Nur Material liefern zählt leider nicht.

Aber: Es wird mit Sicherheit ein BMF Schreiben kommen und ich hoffe sehr auf irgendeine Vereinfachungsregel. Der USt-Sonderprüfer aus dem Nebenbüro überlegt schon sich ein halbes Jahr krankschreiben zu lassen, nachdem heute das Telefon quasi ohne Pause durchgeklingelt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
face26

face26

Abschlagszahlung - es muss schon eine einheitliche, wirtschaftlich abgegrenzte Leistung sein. Nur Material liefern zählt leider nicht.
Das wäre schick...11. Juli war das oder @saralina87 ? Ich glaub ich muss mich echt ranhalten

Beim Architekt ist es dann logischer weise anders. Der stellt Leistungsphase x - y eine Abschlagszahlung. Das ist abgegrenzt, da der Teil abgeschlossen.
 
S

saralina87

Jetzt musst du aber langsam in die Puschen kommen!
Ich kann nur den UStAE zu Paragraph 13 UStG empfehlen - da sind auch Beispiele drin. Hilft bestimmt dem Ein oder Anderen
 
face26

face26

Ich kann nur den UStAE zu Paragraph 13 UStG empfehlen - da sind auch Beispiele drin.
Gerade mal überflogen und gleich einen Passus gefunden der die Leistungen nach HOAI erläutert. Dass diese entgegen meiner Erwartungen nicht als Teilleistungen gesehen werden nur weil sie in Leistungsphasen aufgeteilt sind...so zumindest mein erstes Verständnis.

Danke für den Tipp!
 
S

Sedax182

Ich hab wohl schlechte Karten.
Bei mir im Vertrag steht:
Festpreis xxx inklusive Mehrwertsteuer

wir haben zwar Abschlagszahlungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, aber ich denke das wird dann bestimmt vom Gu angepasst
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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