MwSt-Senkung während des Hausbaus

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Swan&Weasel

Wir haben vertraglich eine Teilabnahme zum Jahresende vereinbart, auf die der GU aber evtl. nicht unbedingt besteht. Hier und anderswo ist immer wieder die Rede von den hohen Risiken, die eine Teilabnahme mit sich bringt. Ich verstehe, dass die Gewährleistungsfrist für die abgenommenen Gewerke früher anfängt abzulaufen. Das halte ich für tragbar. Und den abgenommenen Leistungen kann alles mögliche passieren - ein Risiko, das jeder trägt, der die Gewerke einzeln vergibt oder selbst Hand anlegt, und das ich hoffe mit einer zusätzlichen Bauleistungsversicherung abzudecken (eigentlich hat der GU schon eine Bauleistungsversicherung, aber die könnten wir ja dann nicht mehr in Anspruch nehmen). Und dann kann es Probleme mit dem GU geben von wegen der Beweislastumkehr. Aber worin konkret besteht dieses Risiko? Auch für die abgenommenen Gewerke habe ich ja eine Gewährleistung. Wenn der GU da Schrott gemacht hat, muss er das doch trotzdem korrigieren.
 
OWLer

OWLer

Genau das ist die Frage. Hypothetische Situation:

Maurer sind auf der Baustelle, du kommst mit dem GU vorbei und machst die Teilabnahme am 23.12.2020. Rohbau steht echt satt da und macht Lust auf mehr. Nach Silvester kommst an Neujahr - das erste mal seit Jahrzehnten ohne Kater (Danke Corona) - Morgens um 9 Uhr da an um nach dem Rechten zu sehen. Mauer im OG ist umgefallen und da liegen ein paar Feierüberreste rum. Wer oder was ist Schuld?

Zwar gilt die Beweislastumkehr, aber der Stress ist erstmal deins. War es die Teenie-Feier, war es Baupfusch, war es eine Orkanböe, ist der Nachbarbau beim Kranabbau dagegengedengelt? Bis da die Verantwortlichkeiten richterlich geregelt sind, haben wir 22% MwSt.

Mit der Abnahme beginnt ja nicht nur die Gewährleistung zu laufen - viel weitreichender ist m.E. der Gefahrenübergang.

Soweit jedenfalls mein Laienverständnis der Gemengelage. Lasse mich dazu aber wirklich gern belehren oder verbessern.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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