S
Swan&Weasel
Wir haben vertraglich eine Teilabnahme zum Jahresende vereinbart, auf die der GU aber evtl. nicht unbedingt besteht. Hier und anderswo ist immer wieder die Rede von den hohen Risiken, die eine Teilabnahme mit sich bringt. Ich verstehe, dass die Gewährleistungsfrist für die abgenommenen Gewerke früher anfängt abzulaufen. Das halte ich für tragbar. Und den abgenommenen Leistungen kann alles mögliche passieren - ein Risiko, das jeder trägt, der die Gewerke einzeln vergibt oder selbst Hand anlegt, und das ich hoffe mit einer zusätzlichen Bauleistungsversicherung abzudecken (eigentlich hat der GU schon eine Bauleistungsversicherung, aber die könnten wir ja dann nicht mehr in Anspruch nehmen). Und dann kann es Probleme mit dem GU geben von wegen der Beweislastumkehr. Aber worin konkret besteht dieses Risiko? Auch für die abgenommenen Gewerke habe ich ja eine Gewährleistung. Wenn der GU da Schrott gemacht hat, muss er das doch trotzdem korrigieren.