Ich hänge gerade auch ein bisschen gedanklich.
Es dürfte doch Datum der Rechnungsstellung gelten oder?
Wie ist es mit Abschlagszahlungen?
Dem Unternehmen dürfte es in der Tat egal sein, oder? Selbst wenn er das Material mit 19% MwSt eingekauft hat und Rechnung mit 16% erstellt.
Vorsteuerabzug darf er doch (oder hat er schon) mit 19% gemacht.