B
bazinga
Ich denke, es wird an der Auflistung im Vertrag scheitern, wenn ich das richtig verstanden habe:
Aus dem Werkvertrag muss hervorgehen, dass für Teile der Gesamtleistung ein gesondertes Entgelt vereinbart wird. Nur wenn Einzelpositionen wie Leistungsbeschreibung, Mengen und Preise enthalten sind, sind überhaupt Teilleistungen möglich. Wird lediglich ein Festpreis für das gesamte Werk vereinbart, scheiden Teilleistungen von vornherein aus.
Aus dem Werkvertrag muss hervorgehen, dass für Teile der Gesamtleistung ein gesondertes Entgelt vereinbart wird. Nur wenn Einzelpositionen wie Leistungsbeschreibung, Mengen und Preise enthalten sind, sind überhaupt Teilleistungen möglich. Wird lediglich ein Festpreis für das gesamte Werk vereinbart, scheiden Teilleistungen von vornherein aus.