Das Gebäudeenergiegesetz verlangt beim Eigentumsübergang, dass du innerhalb von 2 Jahren:
1. Das Dach/die oberste Geschossdecke auf einen U-Wert von unter 0,24 W/m²K bringst (§47 Abs.1). Wenn der Bestand besser ist, irrelevant.
2. Rohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden (§69 Abs.2, ggf...