Ist Zählerausbau oder Zählermiete bei Leerstand rechtens ? Nein !

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G

Gartenfreund

Ich muss gestehen das ich mir die Beiträge nicht alle durchgelesen habe.

Wir haben vor einigen Jahren auch einen Zähler entfernen lassen. Dazu musste ein Elektriker beauftragt werden der ihn Ausgebaute und dem Besitzer zu gesendet hat. Hat alles zusammen rund 60 € gekostet.
 
M

MayrCh

Stellt sich dann die Frage wann notwendige Kosten für eine wirtschaftlich effiziente Betriebsführung gegeben sind.
Bei einem Stromzähler mit dem fast vier Jahrzehnte Geld verdient wurde, müsste eine Amortisation x-fach gegeben sein, so dass dann keine Notwendigkeit mehr besteht die Ausbaukosten dem Endverbraucher auf das Auge zu drücken, da die wirtschaftliche Effizienz bereits erfüllt ist.
Du interpretierst Dinge in den Satz, die da nicht stehen.

"Der Netzbetreiber ist berechtigt, vom Anschlussnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlich effizienter
Betriebsführung notwendigen Kosten für..."
Soll heißen: Es dürfen nur Zählerausbaukosten weiterverrechnet werden, die bei effizienter Ausführung entstehen. Hier sind also nicht Meister, Geselle und Stift mit Bauaufsicht und Ingenieur anrechenbar, wie es zu Zeiten der ABVEltV teilweise getrieben wurde. Der Netzbetrieb ist bekannterweise inzwischen anreizreguliert, dazu fallen auch die Kosten der Anschlussänderung.

Es hat nicht jeder das Glück, dass er einen so guten Handwerker hat, dass dieser beim Umbau den Stromzähler gleich ausbaut und zurückschickt bzw. hierüber Bescheid weiß.
An Kundenanlagen im Netzgebiet dürfen grundsätzlich nur beim Netzbetreiber eingetragen VertragsInstallateursUnternehmen (VIU) arbeiten. Die dürfen ALLE einen Zähler ausbauen und wissen darüber auch Bescheid. Kenntnis der Technischen Anschlussbedienungen (TAB) und der NAV sind Voraussetzung für einen VIU.

Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, den Zähler auszubauen oder ob es nicht andere effektive Möglichkeiten gibt
Hast du das deinen Netz- oder Messstellenbetreiber schon mal gefragt?

Ich gehe daher davon aus, dass es ausreichend sein müsste dem Netzwerkbetreiber die Abholung seines Eigentums, also des Stromzählers zu ermöglichen und man damit seine Schuldigkeit getan hat.
Auf welcher rechtlichen Grundlage gehst du davon aus? Nochmals: Wenn dem so wäre, würde das so in den TAB oder dem Netzanschlussvertrag stehen. Wenn da nichts steht, greift die NAV.

Für weitere Tipps bzw. Argumentationshilfen wäre ich daher sehr dankbar
Ich kann mir nicht vorstellen, das dir hier hierbei jemand helfen kann. Vllt. ein Reichsbürgerforum (nicht bös gemeint)?
 
N

Nostradamus

besten Dank für deine Bemühungen und deine ausführliche Antwort.

In der NAV selbst sind keine ausdrücklichen Vereinbarungen über den Stromzähler getroffen worden. Ob man den Stromzähler so einfach zum Stromanschluss dazu zählen kann erscheint mir fraglich.

Verbraucherschutzlinien sollen den Endverbraucher vor übermächtigen Vertragspartnern schützen. Ein Netzwerkbetreiber ist bei der jetzigen Gesetzeslage sicherlich ein äußerst übermächtiger Vertragspartner.

Nachdem der Netzbetreiber bereits während der Laufzeit gutes Geld verdient hat, würde ich es schon als Übervorteilung des Endverbrauchers einstufen, die Kosten und Risiken des Ausbaus des Stromzählers auf den Endkunden abzuwälzen, insbesondere da dies früher nicht so gehandhabt wurde.

In meinem konkreten Fall ist es so, dass ich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen habe und sich aus den ursprünglichen Vertrag keine Pflicht zur Kostenübernahme ergibt. Früher war dies allein Sache des jeweiligen Srombetreibers, was sicherlich so auch sinnvoll ist.

Bleibt immer noch eine offene Frage:

Ist es überhaupt notwendig den Stromzähler auszubauen?!? Von mir aus kann der ruhig im Keller hängen bleiben, sofern mir hierdurch keine Kosten entstehen. Dann kann man sich die anderweitige Diskussion sowieso sparen.

Dein Hinweis auf das Reichsbürgerforum ist einfach nur peinlich und unterirdisch. Ich wüsste nicht, was mein Anliegen mit den Reichsbürgern zu tun haben soll.

Ich könnte mir schon sehr gut vorstellen, dass es Hausbesitzer gibt, die ein ähnliches Problem hatten und hier wertvolle Erfahrungen weitergeben können.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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