Waren schon mal ganz gute Tipps.
Stellt sich dann die Frage wann notwendige Kosten für eine wirtschaftlich effiziente Betriebsführung gegeben sind.
Bei einem Stromzähler mit dem fast vier Jahrzehnte Geld verdient wurde, müsste eine Amortisation x-fach gegeben sein, so dass dann keine Notwendigkeit mehr besteht die Ausbaukosten dem Endverbraucher auf das Auge zu drücken, da die wirtschaftliche Effizienz bereits erfüllt ist.
Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt notwendig ist, den Zähler auszubauen oder ob es nicht andere effektive Möglichkeiten gibt, die keine Kosten verursachen, man also gewissermaßen nur den richtigen Spruch darauf haben muss, sofern man ihn denn kennt. Der Netzbetreiber wird an einem alten Stromzähler kein Interesse mehr haben. Ich will letztlich nur keinen Stromanschluss für Heizstrom mehr haben bzw. nicht zwangsweise einen Vertrag mit dem Grundversorger.
Ferner sind die Rechte der Endverbraucher durch die europäischen Verbraucherrichtlinien ganz erheblich gestärkt worden. Ich gehe daher davon aus, dass es ausreichend sein müsste dem Netzwerkbetreiber die Abholung seines Eigentums, also des Stromzählers zu ermöglichen und man damit seine Schuldigkeit getan hat. Alles andere wäre dann Sache des Netzwerkbetreibers. Sicher bin ich mir allerdings nicht. Könnte ja sein, dass hier schon jemand Erfahrungen gemacht hat und diese weiter geben will oder in diesem konkreten Fall Bescheid weiß.
Es hat nicht jeder das Glück, dass er einen so guten Handwerker hat, dass dieser beim Umbau den Stromzähler gleich ausbaut und zurückschickt bzw. hierüber Bescheid weiß. Davon abgesehen ist hierzu wohl nicht jeder Elektriker dazu berechtigt. Letztlich handelt es sich hier um fremdes Eigentum.
Für weitere Tipps bzw. Argumentationshilfen wäre ich daher sehr dankbar.