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DimisG
Hallo,
mein Name ist Dimi, komme aus NRW, bin 34 Jahre alt und neu hier im Forum, daher die kurze Vorstellung meinerseits. Ich hoffe mein Thema ist hier richtig platziert.
Ich habe ein Zweifamilienhaus erworben, Baujahr 1962. Es verfügt über KG, EG und OG jeweils Vollgeschosse und ein im Ursprung nicht ausgebauten Dachboden. Laut Bebauungsplan sind II Vollgeschosse erlaubt, somit alles im grünen Bereich.
Der verstorbene Eigentümer hat den Dachboden innen irgendwann ausgebaut (ohne Bauantrag oder ähnliches), Heizkörper, Sanitär, Dämmung, Verkleidung usw. . Es sieht zwar alles schrecklich aus (Marke Eigenbau eines nicht Handwerkers), trotzdem sind diese Maßnahmen vorgenommen worden.
Meine Fragen:
1.) Handelt es sich hier um eine Nutzungsänderung des Dachbodens und hätte beim Bauamt gemeldet werden müssen, bzw. muss ich jetzt tätig werden?
Da ich selber eventuell den Dachboden neu ausbauen möchte, eventuell auch Kniestockerhöhung, etc. folgende Fragen:
2.) Bei meinen Recherchen bin ich zum Ergebnis gelangt, dass sobald die lichte Höhe > 2,3m bei über 75% der Grundfläche des Dachbodens liegt, per Definition der Bauordnung NRW ein Vollgeschoss vorliegt, welches ich laut Bebauungsplan (s. o.) nicht dürfte, weil es das III wäre. Eine Genehmigung für so ein Vorhaben wäre doch aussichtslos, oder?
3.) Angenommen ich plane den Bau so (Statik und Genehmigung würden es hergeben) das nicht 75% sondern 70% über 2,3m hinausragen, oder bei 75% die lichte Höhe nicht 2,2m überragt, größere Fenster, etc.. Dann läge ja kein Vollgeschoss per Definition vor und wäre baurechtlich erlaubt.
Wie könnte ich jetzt aber diesen Dachbodenausbau nutzen? Wäre das Wohnfläche (Schlafzimmer, Wohnzimmer), dann wäre das ja sogar später vermietbar, oder hätte ich mir da für teuer Geld Aufenthaltsräume geschaffen?
Ich hoffe das es nicht so ist, falls ja wäre ja die Definition:
kein Vollgeschoss = keine Wohnfläche = nicht vermietbar - und andersrum
mein Name ist Dimi, komme aus NRW, bin 34 Jahre alt und neu hier im Forum, daher die kurze Vorstellung meinerseits. Ich hoffe mein Thema ist hier richtig platziert.
Ich habe ein Zweifamilienhaus erworben, Baujahr 1962. Es verfügt über KG, EG und OG jeweils Vollgeschosse und ein im Ursprung nicht ausgebauten Dachboden. Laut Bebauungsplan sind II Vollgeschosse erlaubt, somit alles im grünen Bereich.
Der verstorbene Eigentümer hat den Dachboden innen irgendwann ausgebaut (ohne Bauantrag oder ähnliches), Heizkörper, Sanitär, Dämmung, Verkleidung usw. . Es sieht zwar alles schrecklich aus (Marke Eigenbau eines nicht Handwerkers), trotzdem sind diese Maßnahmen vorgenommen worden.
Meine Fragen:
1.) Handelt es sich hier um eine Nutzungsänderung des Dachbodens und hätte beim Bauamt gemeldet werden müssen, bzw. muss ich jetzt tätig werden?
Da ich selber eventuell den Dachboden neu ausbauen möchte, eventuell auch Kniestockerhöhung, etc. folgende Fragen:
2.) Bei meinen Recherchen bin ich zum Ergebnis gelangt, dass sobald die lichte Höhe > 2,3m bei über 75% der Grundfläche des Dachbodens liegt, per Definition der Bauordnung NRW ein Vollgeschoss vorliegt, welches ich laut Bebauungsplan (s. o.) nicht dürfte, weil es das III wäre. Eine Genehmigung für so ein Vorhaben wäre doch aussichtslos, oder?
3.) Angenommen ich plane den Bau so (Statik und Genehmigung würden es hergeben) das nicht 75% sondern 70% über 2,3m hinausragen, oder bei 75% die lichte Höhe nicht 2,2m überragt, größere Fenster, etc.. Dann läge ja kein Vollgeschoss per Definition vor und wäre baurechtlich erlaubt.
Wie könnte ich jetzt aber diesen Dachbodenausbau nutzen? Wäre das Wohnfläche (Schlafzimmer, Wohnzimmer), dann wäre das ja sogar später vermietbar, oder hätte ich mir da für teuer Geld Aufenthaltsräume geschaffen?
Ich hoffe das es nicht so ist, falls ja wäre ja die Definition:
kein Vollgeschoss = keine Wohnfläche = nicht vermietbar - und andersrum