Weiteres Vorgehen bei Ablehnung Bauvoranfrage

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MarcWen

MarcWen

Warte doch erst mal auf den Ablehnungsbescheid. Dieser muss ja entsprechend begründet sein. Ggf beinhaltet dieser weitere Auflagen aber mit Sicherheit keinen Vermerk, der Nachbar will nicht.

Ansonsten musst du dir im Klaren sein, dass das eine Weile dauern kann. Ich weiß nicht, wie viel Zeit du hast. Letztens mal einen ähnlichen Fall gelesen, der hat sich 3 Jahre hingezogen.
 
T

Traumfaenger

Letztens mal einen ähnlichen Fall gelesen, der hat sich 3 Jahre hingezogen.
Kenne aber auch einen Fall der 6 Wochen gedauert hat, kommt immer darauf an wie eindeutig die Rechtslage ist (und die Gemeinde sie noch nicht kannte ). Will dem TE da keine Hoffnungen machen, aber ich würde mir zumindest mal die Einschätzung eines Experten unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten vor Ort anhören....
 
O

Otus11

Wir haben uns also gefreut, eine sehr gut ausgearbeitete Bauvoranfrage gestellt und dann kam so das erste "uhh, ich sehe da Probleme".
(...)
Vor zwei Tagen also war Gemeinderatssitzung und wir sind umgehend abgelehnt worden mit dem Hinweis auf §35, Einfügungsgesetz. Diskussion oder eine Wahl kam nicht wirklich auf, der Bürgermeister hat im Prinzip schon bei der Verlesung klar gemacht, wie abzustimmen ist. So wurde die Anfrage mit einer Gegenstimme abgelehnt.

Wir warten nun auf das offizielle Protokoll und die (hoffentlich) dort drin enthaltene Begründung.
Hallo,

ich vermute, dass die Bauvoranfrage schriftlich gestellt und beantragt wurde?
(So ganz klar ist deine Formulierung da nicht.)

Daraufhin müsste die Behörde / Gemeinde eigentlich einen Buvorbescheid (= also einen Verwaltungsakt) erlassen, der seitens der Behörde / Gemeinde mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen ist.
Es laufen von da an Widerspruchsfristen von einen Monat, die es nicht zu verpassen gilt.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Wir warten nun auf das offizielle Protokoll und die (hoffentlich) dort drin enthaltene Begründung.
[...]
Was ist hier das geschickteste Vorgehen?

Was ist nicht wirklich möchte, aber als ultima ratio schon mal überlege, ist dann in letzter Konsequenz ein Gang zum Gericht
Du mußt Dir die Frage stellen, was Du möchtest: Kuschelkurs mit ungewissem Ausgang oder aber direkt einen Profi die Arbeit erledigen lassen?

Wie Otus Dir schon geschrieben hat, gibt es Fristen einzuhalten, an welche Du Dich halten mußt, willst Du Dir die Möglichkeit einer Bebauung offen halten. Du kannst - als Laie - überhaupt nicht wissen, an welchen Stellschrauben Du drehen mußt; ein versierter RA dagegen schon. Er wird Dir auch relativ schnell eine Prognose ob der Machbarkeit des Projektes geben können; wird wissen ob und wenn ja, wie ein Bauantrag eine Chance auf Genehmigung erlangen könnte. Aus meiner Sicht der einzig gangbare Weg. Im Übrigen ist es nicht gesagt, daß es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

HilfeHilfe

ich kann den Nachbarn verstehen, euch aber auch. Man muss sich die frage auch stellen falls ihr dann auch dorthin baut, wie wird das Nachbarschaftsverhältnis sein und will man das schlechte Klima auch
 
Climbee

Climbee

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ja, wir haben die Bauvoranfrage schriftlich eingereicht. Drei Mappen, eine für die Gemeinde, eine für das Landratsamt, eine für den Bauherren. Also schon ein richtiger "Vorläufer" für den richtigen Bauantrag. Nachdem uns ja anfangs gesagt wurde, das mit keinerlei Problemen zu rechnen sei, wollten wir schon, daß die Behörden möglichst viele Infos erhalten um etwaige Fragen schon vor der Feinplanung klären zu können.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich dann auch eine begründete, schriftliche Ablehnung erhalten, oder? In welcher Frist hat das zu erfolgen? Ich befürchte nämlich, daß das nicht automatisch passiert und ich nachfragen muß (Sitzung war vor vier Tagen, also am Montag).

Das mit den Fristen ist ein interessanter und für mich sehr triftiger Grund, mich doch möglichst schnell nach versierter Unterstützung umzusehen (unser Architekt sagt selber, daß er keinerlei juristisches Wissen hat; das ist ja auch nicht sein Job).

Trotzdem noch mal zur Frage im Ausgangsbeitrag: soll ich nach der schriftlich begründeten Ablehnung (und unserem daraufhin erfolgenden schriftlichen Einspruch) weiter mit der Gemeinde verhandeln oder mich direkt an das übergeordnete Bauamt des Landratsamtes wenden (eine Baugenehmigung kann nur das LA erteilen)?

Und kennt jemand eine Kanzlei in und um (westlich) München, die sich schwerpunktmäßig mit Baurecht beschäftigt? Für Tipps wäre ich auch hier dankbar.

Und eine letzte Bemerkung zum Nachbarn:
Der ist einfach sauer, weil er nicht damit gerechnet hat, daß da noch mal ein Haus hinkommen könnte. Ich kann das grundsätzlich verstehen. Denn den Streifen, den mein Bruder gekauft hat, hat man anfangs ihm angeboten, allerdings mit dem Hinweis, daß er damit sein Grundstück zwar vergrößern kann, aber nicht darauf bauen darf. Da die damals nicht im Einheimischenmodell kaufen konnten und halt auch mit Kauf und Bau genug finanzielle Verpflichtungen hatten, haben sie abgelehnt.
Meinem Bruder wurde der Grund dann etwas später als "Baugrund" angeboten. So ist das auch auf dem Kaufvertrag vermerkt; da steht also wirklich "Baugrundstück" darauf. Der damalige Bürgermeister hat ihm dabei noch gesagt (leider ist die Aussage nur mündlich, wir waren nicht auf Zack uns das auch schriftlich geben zu lassen): wenn ihr da mal noch ein zweites Haus hinbauen wollt, dann mach'ma das!

Ich kann also verstehen, daß der Nachbar sauer ist, daß da jetzt dann doch hingebaut werden soll. Aber für die variierbaren Aussagen der Gemeinde kann ich halt nichts (einem anderen Nachbarn, der auch diesen Streifen gekauft hat, wurde wieder was ganz anderes erzählt; also da hat damals die Gemeinde so geredet, wie sie's gebraucht hat...).

Andererseits: die betroffene Seite seines Gartens nutzt er nie; selbst die dort vor Jahren angelegte Kompoststeige modert und verfällt vor sich hin. Wir halten die vorgeschriebenen Abstände voll ein. Und Verschattet wird er durch das neue Haus auch nicht. Das ist eine Süd-West-Seite von der wir hier sprechen und bevor sein Grundstück von dem Schatten, den unser Haus werfen würde, getroffen wird, ist schon längst Schatten von bereits vorhandenem Baumbestand dort. Im Winter würde überhaupt kein Schatten vom Haus auf das Grundstück fallen, im Sommer ungefähr eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. Im Gegenteil, da wir beim Bau den einen dort vorhandenen Baum wohl sehr stutzen ggf. auch fällen würden, bekäme er deutlich mehr Sonne.

Und: nichts bleibt so wie es ist. Ich kenne mehrere Fälle, wo Leute sich drei Löcher in den Bauch gefreut haben, weil sie ein Randgrundstück ergattern konnten mit unverbaubaren Ausblick, weil ja gar nie nicht da ein weiteres Baugebiet jemals ausgewiesen werden würde und die jetzt ein Haus in Reihe 5 haben, weil halt dann doch noch gebaut wurde.
Such is life....
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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