Weiteres Vorgehen bei Ablehnung Bauvoranfrage

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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Musketier

Musketier

Für eine Anforderung der schriftlichen Ablehnung sollte das Einschreiben mit Rückschein meines Erachtens etwas überdimensioniert sein. Solange kein Bescheid erstellt ist, dürften m.E. auch keine Fristen laufen.

Außerdem sollte man der Behörde auch etwas Bearbeitungszeit zustehen. Montag war die Entscheidung. Damit hätte die Behörde gerade mal 4 Max. 5 Arbeitstage gehabt (je nachdem, wann bei euch die Post ausliefert), damit du den Bescheid heute früh hättest in Händen halten können.

Bist du sicher, dass es ein Einfügungsgesetz gibt? Ich finde den Begriff im Internet nicht.
 
MarcWen

MarcWen

Klar, für den Akt sicher überdimensioniert. Könnte ggf. auch ein freundliches Telefonat ausreichen. Ich hatte ja schon Eingangs geschrieben, da muss doch irgendetwas schriftlich kommen, ein Bescheid. Ab dann sollten die Fristen laufen, aber das steht doch harklein in dem Bescheid drinnen.

Selbst das Anfragen einer Hausnummer löst einen Bescheid aus.
Da steht dann drinnen, bis wann und wo Einspruch erhoben werden kann, sogar online genau erklärt.

Mir ging es nur darum, dass eine 0-8-15 Email irgendetwas auslösen muss. Unsere Sparkasse hat z.B. gesagt, auf eine Email wird nichts veranlasst, dann persönlich anrufen.
 
f-pNo

f-pNo

Allgemein mal die Frage nach dem "begründeten Ablehnungsbescheid":
Nach meinem Rechtsverständnis sollte doch die Widerspruchsfrist erst ab Zugang des schriftlichen Ablehnungsbescheides beginnen. Die bisherigen Infos über die Ablehnung sind doch nur etwas mehr als "Hörensagen".

Wenn meine Vermutung richtig ist, kann die TE aktuell nicht Gefahr laufen, mit dem Widerspruch in Verzug zu geraten.

Oder liege ich hier falsch?
 
Climbee

Climbee

Dann bin ich beruhigt. Also selbst wenn ich jetzt vier Wochen auf den Bescheid warten muß, habe ich noch keine Fristen versäumt?

Dann bin ich soooowas von cool
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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