Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ja, wir haben die Bauvoranfrage schriftlich eingereicht. Drei Mappen, eine für die Gemeinde, eine für das Landratsamt, eine für den Bauherren. Also schon ein richtiger "Vorläufer" für den richtigen Bauantrag. Nachdem uns ja anfangs gesagt wurde, das mit keinerlei Problemen zu rechnen sei, wollten wir schon, daß die Behörden möglichst viele Infos erhalten um etwaige Fragen schon vor der Feinplanung klären zu können.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich dann auch eine begründete, schriftliche Ablehnung erhalten, oder? In welcher Frist hat das zu erfolgen? Ich befürchte nämlich, daß das nicht automatisch passiert und ich nachfragen muß (Sitzung war vor vier Tagen, also am Montag).
Das mit den Fristen ist ein interessanter und für mich sehr triftiger Grund, mich doch möglichst schnell nach versierter Unterstützung umzusehen (unser Architekt sagt selber, daß er keinerlei juristisches Wissen hat; das ist ja auch nicht sein Job).
Trotzdem noch mal zur Frage im Ausgangsbeitrag: soll ich nach der schriftlich begründeten Ablehnung (und unserem daraufhin erfolgenden schriftlichen Einspruch) weiter mit der Gemeinde verhandeln oder mich direkt an das übergeordnete Bauamt des Landratsamtes wenden (eine Baugenehmigung kann nur das LA erteilen)?
Und kennt jemand eine Kanzlei in und um (westlich) München, die sich schwerpunktmäßig mit Baurecht beschäftigt? Für Tipps wäre ich auch hier dankbar.
Und eine letzte Bemerkung zum Nachbarn:
Der ist einfach sauer, weil er nicht damit gerechnet hat, daß da noch mal ein Haus hinkommen könnte. Ich kann das grundsätzlich verstehen. Denn den Streifen, den mein Bruder gekauft hat, hat man anfangs ihm angeboten, allerdings mit dem Hinweis, daß er damit sein Grundstück zwar vergrößern kann, aber nicht darauf bauen darf. Da die damals nicht im Einheimischenmodell kaufen konnten und halt auch mit Kauf und Bau genug finanzielle Verpflichtungen hatten, haben sie abgelehnt.
Meinem Bruder wurde der Grund dann etwas später als "Baugrund" angeboten. So ist das auch auf dem Kaufvertrag vermerkt; da steht also wirklich "Baugrundstück" darauf. Der damalige Bürgermeister hat ihm dabei noch gesagt (leider ist die Aussage nur mündlich, wir waren nicht auf Zack uns das auch schriftlich geben zu lassen): wenn ihr da mal noch ein zweites Haus hinbauen wollt, dann mach'ma das!
Ich kann also verstehen, daß der Nachbar sauer ist, daß da jetzt dann doch hingebaut werden soll. Aber für die variierbaren Aussagen der Gemeinde kann ich halt nichts (einem anderen Nachbarn, der auch diesen Streifen gekauft hat, wurde wieder was ganz anderes erzählt; also da hat damals die Gemeinde so geredet, wie sie's gebraucht hat...).
Andererseits: die betroffene Seite seines Gartens nutzt er nie; selbst die dort vor Jahren angelegte Kompoststeige modert und verfällt vor sich hin. Wir halten die vorgeschriebenen Abstände voll ein. Und Verschattet wird er durch das neue Haus auch nicht. Das ist eine Süd-West-Seite von der wir hier sprechen und bevor sein Grundstück von dem Schatten, den unser Haus werfen würde, getroffen wird, ist schon längst Schatten von bereits vorhandenem Baumbestand dort. Im Winter würde überhaupt kein Schatten vom Haus auf das Grundstück fallen, im Sommer ungefähr eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. Im Gegenteil, da wir beim Bau den einen dort vorhandenen Baum wohl sehr stutzen ggf. auch fällen würden, bekäme er deutlich mehr Sonne.
Und: nichts bleibt so wie es ist. Ich kenne mehrere Fälle, wo Leute sich drei Löcher in den Bauch gefreut haben, weil sie ein Randgrundstück ergattern konnten mit unverbaubaren Ausblick, weil ja gar nie nicht da ein weiteres Baugebiet jemals ausgewiesen werden würde und die jetzt ein Haus in Reihe 5 haben, weil halt dann doch noch gebaut wurde.
Such is life....