Musketier
Für eine Anforderung der schriftlichen Ablehnung sollte das Einschreiben mit Rückschein meines Erachtens etwas überdimensioniert sein. Solange kein Bescheid erstellt ist, dürften m.E. auch keine Fristen laufen.
Außerdem sollte man der Behörde auch etwas Bearbeitungszeit zustehen. Montag war die Entscheidung. Damit hätte die Behörde gerade mal 4 Max. 5 Arbeitstage gehabt (je nachdem, wann bei euch die Post ausliefert), damit du den Bescheid heute früh hättest in Händen halten können.
Bist du sicher, dass es ein Einfügungsgesetz gibt? Ich finde den Begriff im Internet nicht.
Außerdem sollte man der Behörde auch etwas Bearbeitungszeit zustehen. Montag war die Entscheidung. Damit hätte die Behörde gerade mal 4 Max. 5 Arbeitstage gehabt (je nachdem, wann bei euch die Post ausliefert), damit du den Bescheid heute früh hättest in Händen halten können.
Bist du sicher, dass es ein Einfügungsgesetz gibt? Ich finde den Begriff im Internet nicht.