Bevor man direkt zum Anwalt rennt, könnte folgendes helfen:
Setze ein Schreiben auf, in welchem die Mängel geschildert werden, möglichst genau, am besten mit Foto und findet Zeugen:
Hiermit setzen wir Sie über folgende Mängel an unserem Bauvorhaben (Adresse, Kundennummer, etc.) in Kenntnis:
- A ist nicht in Ordnung
- B ist nicht in Ordnung
- .....
Wir fordern Sie auf, bis zum (ca. 2 Wochen später, genaues Datum angeben, also z.B. 30. August 2018) die verbindliche Erklärung abzugeben, die vorbenannten Mängel und Ihre Gewährleistungsverpflichtung für diese Mängel anzuerkennen und geeignete Vorschläge zur Mängelbeseitigung vorzulegen.
Für die abschließende Beseitigung der Mängel setzen wir Ihnen eine Frist (wieder geeignete Frist) bis zum 14. September 2018.
Sollte Ihnen eine Mängelbeseitigung innerhalb der vorgenannten Frist nicht möglich sein, bitten wir Sie darum, uns mitzuteilen, bis zu welchem Zeitpunkt die Mängelbeseitigung aus Ihrer Sicht erfolgen kann.
Sollten die vorgenannten Fristen ergebnislos verstreichen, werden wir die Mängel im Wege der Selbstvornahme beseitigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Sollte sich die Firma auf die erste Frist (hier 30.8.) nicht melden, befindet sie sich im Verzug und es steht euch zu, Verzugskosten (d.h. Anwaltskosten) geltend zu machen. Da sich die Firma ja anscheinend nicht mehr meldet, wäre dies ein einfacher Versuch, anwaltliche Beratung NACH verstreichen der ersten Frist kostenlos zu erhalten. Bevor ihr zur Selbstvornahme schreitet, würde ich, insbesondere bei höheren Kosten, zunächst zu einem Anwalt gehen und zwar nach Ablauf der ersten Frist. Ach ja, und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden, evtl. vorher mit Unterschrift einscannen und das pdf per Email an den Häuslebauer senden. Am besten auch einen Zeugen dabei haben, wenn ihr den Brief bei der Post abgebt.