Bauträger hat uns im Stich gelassen - was nun tun?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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11ant

11ant

Da lobe ich die Antwort von Bau-Bausachverständigen , sachlich und hoffentlich zielführend .
Der schreibt aber auch:
Außerdem verfügen Anwälte über die juristischen und rethorischen Fähigkeiten, um eine umfangreiche Drohkulisse aufzubauen. Der Bauträger wird erst reagieren, wenn er unter Druck gesetzt wird.
- und genau mit diesem Druck vom Anwalt wird es schwierig, wenn der Mandant vorher selber erst mal den Gegner dreißigmal mit der Erbsenpistole bedroht hat. Nicht die Antwort von Nordlys ist arrogant, sondern die darin treffend beschriebene Realität. Emails schicken ist wie Wattebäuschchen werfen - das kann doch einen Seemann nicht erschüttern, und einen Baupfuscher schon erst recht nicht.
 
G

GibMichRot

Arrogant ist meiner Meinung nach das Verhalten des Häuslebauers, nämlich nicht mehr auf den Kunden zu reagieren. Ich glaube, man muß sich von dem Irrglauben befreien, der Häuslebauer wolle maximale Kundenzufriedenheit erreichen, er denkt vielmehr nur an seine eigene Kasse.
Der Vorschlag von Bau-Bausachverständigen, ein gerichtliches Beweisverfahren anzustreben, ist mit erheblichen Kosten verbunden. Das bedeutet nämlich, Klage vor einem Gericht einzureichen, die Gerichtskosten vorzustrecken und dann einen vom Gericht bestellten Gutachter zu beauftragen, dessen Kosten man auch erst mal vorstrecken muß. Dazu die Kosten für den eigenen Anwalt sowie bei Unterliegen, die Kosten für den Anwalt des Häuslebauers. Ein paar Tausend Euro, die vorgestreckt werden müssen, kommen da schnell zusammen, bei einem Streitwert von sagen wir mal 25000€ sind wir da gut und gerne bei 10000€, die erst mal vorgestreckt werden müssen.

Der zweite Tipp, das zurückbehaltene Geld für Mängelbeseitigung einzusetzen, ist ein ziemlich heißes Unterfangen. Prinzipiell hat der Häuslebauer bei Mängeln ein Nachbesserungsrecht, d.h. man muß ihm - auch mehrfach - die Möglichkeit einräumen, die Mängel zu beseitigen. Greift man in dieses Recht ein und vereitelt durch unbedachte eigene Mängelbeseitigung dieses Nachbesserungsrecht, so wird der Häuslebauer dann zu Recht die ausstehende und zurückbehaltene Summe einfordern, wobei er sich eines Gerichtes bedient, mit den üblichen Kosten obendrauf und einem Zins von 5% über dem Basiszinssatz auf die eingeforderte Summe.

Ich denke, prinzipiell wird man nicht um einen Anwalt herum kommen, da man sich sehr schnell auf juristisches Glatteis begeben kann, was bei Mängeln am Bau auch sehr schnell teuer wird.
 
A

Alex85

Der zweite Tipp, das zurückbehaltene Geld für Mängelbeseitigung einzusetzen, ist ein ziemlich heißes Unterfangen.
Nö. Das lässt sich mit beleghafter Aufforderung und setzen korrekter Fristen (Anwalt!) ziemlich schnell absichern.
Das Problem ist doch zumeist eher, dass der Einbehalt zu gering ist, dh. überzahlt wurde.
 
RFR

RFR

Euch ist schon klar, dass der TE seit nem halben Jahr nicht mehr online war und wahrscheinlich auch keine Rückmeldung geben wird.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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