Y
ypg
Bebauungsplan sagt ja hier Max. 2 Geschosse, nicht (auf jeden Fall) 2 Geschosse.
Auch ein Keller darf übrigens als Vollgeschoss ausgeführt werden. Dann mit EG plus Dach ergibt es einen bedingt schönen 2-Geschosser.
Eine Stadtvilla kann ein 2-Geschosser sein, ein 2-Geschosser muss aber keine Stadtvilla sein.
Auch ein Keller darf übrigens als Vollgeschoss ausgeführt werden. Dann mit EG plus Dach ergibt es einen bedingt schönen 2-Geschosser.
Eine Stadtvilla kann ein 2-Geschosser sein, ein 2-Geschosser muss aber keine Stadtvilla sein.