Aber die Traufhöhe bezieht sich laut "deinem" Bebauungsplan nicht auf die Geländehöhen, sondern auf die Oberkante Fertigfußboden EG, die für dein Grundstück mit maximal 107m ü. NHN festgesetzt ist. Insofern kann Dir die Geländetopographie egal sein. Nur deine EG-Höhe muss feinjustiert werden. Daher muss in meinem Bild die obere Etage zum Erdgeschoss deklariert werden. Ob das durchgeht, weiß ich nicht, erkenne aber im Moment nichts, was dagegen sprechen sollte.