E
Escroda
Nein.Hilft das werte um die noch offenen Punkte zu klären?
Ist bei Dir noch was offen?Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.
§ 6 Abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BaunutzungsverordnungWas im Bebauungsplan "a" ("abweichende Bauweise") hinter der II für die Geschossanzahl meinen soll, sah ich jedoch nicht erläutert.
Im Plangebiet dürfen Einzel- und Doppelhäuser eine maximale Länge im Sinne des § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung von 25 Metern nicht überschreiten.