Sag´ mal - einfach im Textformat statt Link - also "Posemuckel Nr. 815 in den Wiesen" wie der Bebauungsplan heißt, dann können wir den ja nachGoogeln.
Laien werfen übrigens gerne (bildliche wie textliche) Angaben in denselben Topf, die für unterschiedliche Baufelder desselben Bebauungsplanes gelten.
Genau die Frage habe ich mir auch gestellt mit der First- und Traufhöhe, ob das überhaupt von der Geometrie zueinander passt, oder ob das ein Widerspruch in sich ist (2 Vollgeschosse, 3,50 Traufhöhe, 8,5 m Firsthöhe, Pult-, Walm- und Satteldach mit Dachneigung 28-35°).
Möglicherweise gehst Du von der Fehldeutung aus, mit Vollgeschossen wären nur Geradwandgeschosse gemeint - das kann aber auch Schrägdachgeschosse mit mehr als 2/3 bzw. 3/4 der "Vergleichsfläche" des darunterliegenden Geschosses meinen.
Ein Zeltdach ist ein firstloses Walmdach, wie es typisch über einem quadratischen Grundriss entsteht. Aber auch ein Scherzfirst von einem halben Meter "Länge" wäre möglich, wenn das Bauamt da unbedingt einen Unterschied halluzinieren will: auf einem quadratischen Grundriss von 10 x 10 m und quer einer Dachneigung von 28° entstünde bei längs einer Dachneigung von 30° ein First von 80 cm Länge: die 2° Neigungsunterschied sieht man nicht und das Bauamt ist zufrieden.
Aus meiner Sicht ist das meist kein Verlust, keine "Stadtvilla" bauen zu können - was ist in Deinem Fall das Motiv hinter diesem Wunsch ?