G
grericht
Der sagt noch gar nichts. Es ist ein Mietshaus mit vielen verschiedenen Mieter*innen die von einer Verwaltung betreut werden und den Eigentümer (Firma aus Westdeutschland) habe ich gerade erst ermittelt.Was sagt denn Dein künftiger Nachbar zu Deinem Vorhaben und warum willst Du als Erstes den Rückbau der Dämmung und Fenster?
Ich wollte halt gerne bevor ich freundlich anfrage was die denn so sagen und denken die Rechtslage sondieren. Ich gehe mal davon aus, dass man in diesem Konstrukt nicht alle Sachen einvernehmlich klären kann. Eine gewisse Verhandlungsposition halte ich also für sinnvoll.
Das wäre aktuell mein Plan: den Eigentümer (ihm gehören beide angrenzende Grundstücke) anfragen ob er genauere Informationen zum Grenzverlauf hat und wenn nicht ob wir uns in eine amtliche Grundstücksvermessung teilen?! Oder ist er da eh dazu verpflichtet?Jo neu vermessen ...
Das Bild ist das offizielle Luftbild mit Flurstücksgrenzen der Stadt. Es taugt mir als Werkzeug. Genauer scheint nur der Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu sein. 1:500 ist dort das genaueste was es gibt. Hab ich mal noch angefügt. Darauf sieht man aber auch nicht wirklich mehr zum Grundstücksverlauf. Spannend ist noch der Bauantrag. Die dortige Linie (welche evtl. die Grundstücksgrenze darstellt) läuft mittig in der "doppelten" und außen an unserer Wand gerade durchs Grundstück.Das wird sich auch nicht ändern, da dein Text in der Tat sehr lang ist, aber kaum verwertbaren Fakten enthält.
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Und dann lässt er zu, dass Du so ein Bild hochlädst? Sorry, aber welche Information soll das Luftbild transportieren? Zur Problemstellung erkennt man - nichts.
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Als Vermessungstechniker sollte dein Vater doch in der Lage sein, sämtliche Katasterunterlagen zu besorgen und auszuwerten. Dann sollten Formulierungen wie "wohl mindestens" und "recht sicher" der Vergangenheit angehören, weil dann ganz sicher gesagt werden kann, ob und seit wann die Grenze festgestellt ist. Wenn sie festgestellt ist, kann sie auch in die Örtlichkeit übertragen werden und man kann ermitteln, welche Bauteile sich auf welcher Seite der Grenze befinden.
Die angeblichen Abmarungen sind auf jeden Fall nicht (einfach) zu finden. Aber ich werde beim Vermessungsamt mal nachfragen.