Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?

4,00 Stern(e) 9 Votes
L

Leergut64

Hallo Zusammen,

wir bauen im Januar mit einem gemeinsamen Bauunternehmer eine Doppelhaushälfte mit unserem Nachbarn.
Dieser entschied sich vor etwa zwei Monaten doch mit Keller zu bauen.
Ich hatte vor ihm das Grundstück gekauft und auch den Vertrag mit dem Bauunternehmer geschlossen.
Jetzt hieß es aus Seiten des Bauunternehmers, dass er eine Grundüngswand als Stütze ziehen muss und diese Mehrkosten von 10000 Euro jemand tragen müsste.

Um mich vor Überraschungen zu wahren, habe ich die Foren durchforstet, jedoch gibt es nur Meinungen und keiner bezieht sich auf Urteile oder Gesetze oder Verordnungen.
Vielleicht haben wir ja hier einen Experten, der mich aufklärt und ich zumindest etwas selbstsicherer auftreten kann oder, falls ich die kosten tragen muss, diese auch akzeptiere.

Auch bin ich mir sicher, dass bei einem gemeinsamen Bauträger und gleichzeitigen Baubeginn die Kosten keine 10.000 Euro betragen sollten.

Ps.: Kann mir jemand noch sagen, worauf ich bei der gemeinsamen Wand an Schallschutz achten muss?
Ich meine ich habe zwar sowieso einen Baubegleiter, aber er denkt ja bestimmt nicht an alles.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Schönen Heilig Abend.
 
lin0r87

lin0r87

Ich würde jetzt schwer behaupten, das ihr zahlen müsst.
Zumindest war die selbe Situation auch bei uns.
Jedoch sind wir uns einig geworden, das unsere Nachbarn dann auf einen Keller verzichten.
 
J

Joedreck

Die Grundlage ist das Baugesetzbuch. Wer bestellt, der bezahlt.
Das ist der Grundsatz. Es gibt evtl Ausnahmen. In deinem Fall könnte ich mir nur etwas einfallen, wenn das in deinem Vertrag steht. Sonst eher nicht.
 
J

Joedreck

Ich würde jetzt schwer behaupten, das ihr zahlen müsst.
Zumindest war die selbe Situation auch bei uns.
Jedoch sind wir uns einig geworden, das unsere Nachbarn dann auf einen Keller verzichten.
Bitte woher soll der Anspruch denn euch gegenüber gekommen sein? Der andere will einen Keller, dann muss er die entsprechenden Kosten tragen. Sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist natürlich.
 
M

Müllerin

Äh... alle Mehrkosten die durch den Keller verursacht werden, muss der zahlen, der den Keller haben will.
Nein leider keine Urteile dazu, grad keine Lust zu suchen.

Alle Etagenplatten vollständig trennen. Also Boden und jedes Stockwerk.
Das könnt ihr ja sogar selber kontrollieren.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42279 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bodengutachten für Bungalow 140 qm Mehrkosten WU Beton? 33
2Erst angeblicher Festpreis und nun Mehrkosten - legal? 79
3Bodengutachten auch wenn ich keinen Keller baue? 13
4Haftungsfrage bei Mehrkosten einer Planungs-Gefälligkeit 12
5Baukosten Neubau 150m2 ohne Keller in Süd-Ba-Wü 16
6Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage 9,2x11m Grundriss-Plan optimieren 20
7Feuchter Keller von innen oder außen? 15
812x9,6m 2 Vollgeschosse, Keller, DG, 4 Kinderzimmer 153
9Keller oder Grundstück begradigen? 43
10Einfamilienhaus - ca. 160 qm - Keller - Hanglage 12
11Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
12Doppelhaushälfte ohne Keller neben Doppelhaushälfte mit Keller 10
13Grundrissoptimierung Stadtvilla ca. 180qm mit Keller in Berlin 40
14Grundriss-Check Neubau Einfamilienhaus mit Keller 43
15Fußbodenheizung im Keller sinnvoll?? 60
16Grundriss für schmale Doppelhaushälfte - Keller + 2 VG+ DG ohne Kniestock 53
17Fertighaus Weiss Erfahrungen und Preise: Einfamilienhaus, Keller, Doppelgarage 32
18Feuchtigkeit/Schimmel im Keller 10
19Einfamilienhaus 160m2 mit Keller, 500m2 Grundstück 108

Oben