Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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E

Escroda

es ist ein Bauträgervertrag
Im anderen Thread schriebst Du, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wurde. Die genaue Differenzierung könnte für Dich von grundlegender Bedeutung sein. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um einen Bauträger handelt, was wiederum eher schlecht für Dich ist.
Gibt es beweisbare Vereinbarungen mit dem Nachbarn? Das Problem, welches ich sehe, ist, dass nicht klar ist, wer der Erste ist. Ist der Bauantrag schon gestellt / genehmigt?
Wenn dein Haus ohne Keller schon stünde, müsste der Nachbar für sämtliche Mehrkosten bezüglich seines Kelles allein aufkommen (z.B. Unterfangung deines Hauses). Wenn das Nachbarhaus mit Keller schon stünde, müsstest Du für die Mehrkosten deiner Gründung allein aufkommen. Und jetzt wird's kompliziert: Wenn noch kein Haus steht, kommt es darauf an, wer wann wen über sein Vorhaben informiert hat und wie weit die Planung schon gediehen ist. Hättest Du schon deine Bauvorlagen einreichungsfertig, müsstest Du den Nachbarn informieren. Der kann dann die aufwendigere Gründung von Dir verlangen, die er aber bezahlen müsste. Wäre dein Nachbar aber schon weiter, so hätte er Dich informieren müssen und Du hättest verlangen können, dass er seine Außenwand verstärkt, was Du hättest bezahlen müssen (wenn es denn günstiger wäre, als die eigene aufwendigere Gründung.

Jetzt habt ihr euch auf einen Bauunternehmer geeinigt, was auch klug ist. Daher nehme ich an, dass noch niemand einen Bauantrag fertig hat. Alles liegt nun in den Händen des Bauunternehmers, schrifliche Vereinbarungen unter den Nachbarn gibt es vermutlich nicht. Jetzt kommt es auf jedes Detail im Bauvertrag an, weswegen ich fachanwaltliche Hilfe empfehlen würde. Denn die 10.000€ Mehrkosten sind für mich nicht nachvollziehbar.

Mein außergerichtlicher Vorschlag: 6000,-€ für GU je zur Hälfte von den Nachbarn.
 
L

Leergut64

Im anderen Thread schriebst Du, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wurde. Die genaue Differenzierung könnte für Dich von grundlegender Bedeutung sein. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um einen Bauträger handelt, was wiederum eher schlecht für Dich ist.
Gibt es beweisbare Vereinbarungen mit dem Nachbarn? Das Problem, welches ich sehe, ist, dass nicht klar ist, wer der Erste ist. Ist der Bauantrag schon gestellt / genehmigt?
Wenn dein Haus ohne Keller schon stünde, müsste der Nachbar für sämtliche Mehrkosten bezüglich seines Kelles allein aufkommen (z.B. Unterfangung deines Hauses). Wenn das Nachbarhaus mit Keller schon stünde, müsstest Du für die Mehrkosten deiner Gründung allein aufkommen. Und jetzt wird's kompliziert: Wenn noch kein Haus steht, kommt es darauf an, wer wann wen über sein Vorhaben informiert hat und wie weit die Planung schon gediehen ist. Hättest Du schon deine Bauvorlagen einreichungsfertig, müsstest Du den Nachbarn informieren. Der kann dann die aufwendigere Gründung von Dir verlangen, die er aber bezahlen müsste. Wäre dein Nachbar aber schon weiter, so hätte er Dich informieren müssen und Du hättest verlangen können, dass er seine Außenwand verstärkt, was Du hättest bezahlen müssen (wenn es denn günstiger wäre, als die eigene aufwendigere Gründung.

Jetzt habt ihr euch auf einen Bauunternehmer geeinigt, was auch klug ist. Daher nehme ich an, dass noch niemand einen Bauantrag fertig hat. Alles liegt nun in den Händen des Bauunternehmers, schrifliche Vereinbarungen unter den Nachbarn gibt es vermutlich nicht. Jetzt kommt es auf jedes Detail im Bauvertrag an, weswegen ich fachanwaltliche Hilfe empfehlen würde. Denn die 10.000€ Mehrkosten sind für mich nicht nachvollziehbar.

Mein außergerichtlicher Vorschlag: 6000,-€ für GU je zur Hälfte von den Nachbarn.
Hallo, vielen Dank für deine Tipps.

Tatsächlich ist es so, dass das Grundstück ohne Bindung gekauft wurde und ich mich mit dem Bauunternehmer geeinigt habe.
Also wir haben beide einen gemeinsamen Bauunternehmer.
Der Nachbar mit Keller hat erst im Oktober mit dem Bauunternehmer sich geeinigt. Meine Baugenehmigung kam Anfang Dezember. Der Tenor eines Mitarbeiters des Bauunternehmers war, dass wer zuerst unterschrieben hat, die Kosten nicht tragen müsste, aber da war er sich jetzt auch nicht so sicher.

Er gab an, dass er es im Januar mit dem Chef besprechen werde.

Ich habe definitiv zuerst unterschrieben und das Grundstück auch zuerst gekauft.

Gruß
 
11ant

11ant

Es gibt keine gemeinsame Wand. Jede Hälfte ist für sich autark!
Es sind zwei eigenständige Bauteile statt wie früher eine Kommunwand, ja, so weit hast Du Recht ...
Ps.: Kann mir jemand noch sagen, worauf ich bei der gemeinsamen Wand an Schallschutz achten muss?
... aber man muß natürlich darauf achten, daß das auch so bleibt. Auch für sich genommen kleine Verbindungen dazwischen können Schall leider recht wirksam übertragen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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