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Escroda
Im anderen Thread schriebst Du, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wurde. Die genaue Differenzierung könnte für Dich von grundlegender Bedeutung sein. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht um einen Bauträger handelt, was wiederum eher schlecht für Dich ist.es ist ein Bauträgervertrag
Gibt es beweisbare Vereinbarungen mit dem Nachbarn? Das Problem, welches ich sehe, ist, dass nicht klar ist, wer der Erste ist. Ist der Bauantrag schon gestellt / genehmigt?
Wenn dein Haus ohne Keller schon stünde, müsste der Nachbar für sämtliche Mehrkosten bezüglich seines Kelles allein aufkommen (z.B. Unterfangung deines Hauses). Wenn das Nachbarhaus mit Keller schon stünde, müsstest Du für die Mehrkosten deiner Gründung allein aufkommen. Und jetzt wird's kompliziert: Wenn noch kein Haus steht, kommt es darauf an, wer wann wen über sein Vorhaben informiert hat und wie weit die Planung schon gediehen ist. Hättest Du schon deine Bauvorlagen einreichungsfertig, müsstest Du den Nachbarn informieren. Der kann dann die aufwendigere Gründung von Dir verlangen, die er aber bezahlen müsste. Wäre dein Nachbar aber schon weiter, so hätte er Dich informieren müssen und Du hättest verlangen können, dass er seine Außenwand verstärkt, was Du hättest bezahlen müssen (wenn es denn günstiger wäre, als die eigene aufwendigere Gründung.
Jetzt habt ihr euch auf einen Bauunternehmer geeinigt, was auch klug ist. Daher nehme ich an, dass noch niemand einen Bauantrag fertig hat. Alles liegt nun in den Händen des Bauunternehmers, schrifliche Vereinbarungen unter den Nachbarn gibt es vermutlich nicht. Jetzt kommt es auf jedes Detail im Bauvertrag an, weswegen ich fachanwaltliche Hilfe empfehlen würde. Denn die 10.000€ Mehrkosten sind für mich nicht nachvollziehbar.
Mein außergerichtlicher Vorschlag: 6000,-€ für GU je zur Hälfte von den Nachbarn.