Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?

4,00 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?
>> Zum 1. Beitrag <<

G

goalkeeper

Hier ist mal wieder viel gefährliches Halbwissen unterwegs:

Sowas ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz der Länder geregelt - allerdings ist dafür jedes Bundesland selbst für verantwortlich und alle unterscheiden sich teilweise voneinander.

In BW ist es folgendermaßen geregelt: wenn der Bodenplattenbauer zuerst baut, dann kann der Kellerbauer vom Bodenplattenbauer eine Tiefengründung zur späteren Kellertiefe auf seine Seite verlangen - allerdings trägt diese Kosten dann der Kellerbauer.

Sollte allerdings zuerst die Bodenplatte gebaut werden, so müsste der Kellerbauer nämlich für deutlich höhere Kosten die Bodenplatte unterfangen, daher die Möglichkeit der Tiefengründung.

Also für BW gilt: Kellerbauer muss die Stützwand zahlen - und 10k ist auch absolut marktgerecht. Das hätte unsere ca. auch gekostet.
 
G

goalkeeper

Ich würde sagen, in NRW ist das ähnlich geregelt wie in BW - wenn man davon ausgeht, dass der TE wie in seinem Profil hinterlegt, auch dort baut.
doppelhaushaelfte-einmal-mit-und-ohne-keller-wer-bezahlt-364607-1.png
 
L

Leergut64

Sehe ich nicht so. Wenn müsste diese bessere Ausführung vom Nachbar zu tragen sein. Die Bodenplatte belastet den Keller ja nicht.
Kann mich erinnern, dass @goalkeeper mit seinem Haus ähnliche Themen hatte. Dort war es detailliert geschildert. Vielleicht kann er das erläutern.

Aber nochmals, was ist den jetzt für ein Vertrag? Wenn es ein Bauträger ist und unterschrieben, kann es ihm herzlich egal sein. Er hat das Haus, ohne Keller zum Preis X bestellt.

Viele Grüsse! mini
Hallo Mini,

es ist ein Bauträgervertrag. Das Haus ist für Preis 295TEUR bestellt.
Ohne Keller mit 160 m2.
Bis auf Maler- sowie Bodenbelagsarbeiten ist alles inklusive.
 
L

Leergut64

Ich würde sagen, in NRW ist das ähnlich geregelt wie in BW - wenn man davon ausgeht, dass der TE wie in seinem Profil hinterlegt, auch dort baut.
Hallo Goalkeeper,

vielen Dank für die Information und allen anderen auch.

Endlich mal eine Diskussion ohne Schuldvorwürfe oder dem Satz wie kann man nur ein Doppelhaus bauen und dann auch ohne Keller etc.

Darf ich dich bitten mir mal zu schreiben Goali? Ich darf dich leider nicht persönlich anschreiben, weil ich keine 100 Beiträge habe
[E-Mail]faruk-64@live.de[/E-Mail] wäre meine E-Mail

MfG+
 
11ant

11ant

es ist ein Bauträgervertrag. Das Haus ist für Preis 295TEUR bestellt.
Von einem Bauträger könnte man ein Haus nur einschließlich Grundstück kaufen, das dann aber wohl kaum für diesen Preis.

Endlich mal eine Diskussion ohne Schuldvorwürfe oder dem Satz wie kann man nur ein Doppelhaus bauen und dann auch ohne Keller etc.
Bei gemeinsamer Planung mit dem Sparringspartner spricht nichts gegen ein Doppelhaus. Ohne Keller ist nur dann Quatsch, wenn das Grundstück einen solchen aufdrängen würde, oder wenn man dann oberirdisch eben doch einen baute.
 
L

Leergut64

Vielen Dank für die Information.
Ich habe das Grundstück separat gekauft.
Dann habe ich wahrscheinlich einen Werkvertrag mit einem GU ???
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Doppelhaushälfte einmal mit und ohne Keller ! Wer bezahlt?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Haus Platzierung auf Grundstück mit Straße im Süden 12
2Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
3Finanzierung des Hausbaus auf einem Grundstück nach Nachbarschaft 33
4Grundrissplanung für schmales Grundstück, 2. Versuch. 14
5Grundrissplanung für schmales Grundstück 16
6Vorvertrag - Anbieter bietet Finanzierung und Grundstück 11
7Grundschuld - Grundstück und Hausfinanzierung separat 12
8Einfamilienhaus auf länglichem Ost-West Grundstück 14
91 DH oder 2 Einfamilienhaus auf Grundstück bauen? 20
10Finanzierung Grundstück und Einfamilienhaus nähe Mainz 27
11Grundriss Einfamilienhaus 133qm Grundstück 850qm 16
12Haus und Grundstück 284.000€ finanzierbar? 57
13Großes Grundstück, weitere Baumöglichkeiten vorhanden - Investor? 13
14Wie unbebautes Grundstück mähen? 14
15Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor? 22
16Wohnung anbauen und Grundstück teilen 13
17Planung Grundriss Doppelhaus, kleines Grundstück, Bauhausstil 34
18Strategieberatung Finanzierung Haus und Grundstück 10
19Haus und Grundstück an Tochter verkaufen: Grunderwerbsteuer sparen? 16
20Übertrag von Grundstück von Schwiegermutter auf mich und Ehefrau 41

Oben