G
goalkeeper
Hier ist mal wieder viel gefährliches Halbwissen unterwegs:
Sowas ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz der Länder geregelt - allerdings ist dafür jedes Bundesland selbst für verantwortlich und alle unterscheiden sich teilweise voneinander.
In BW ist es folgendermaßen geregelt: wenn der Bodenplattenbauer zuerst baut, dann kann der Kellerbauer vom Bodenplattenbauer eine Tiefengründung zur späteren Kellertiefe auf seine Seite verlangen - allerdings trägt diese Kosten dann der Kellerbauer.
Sollte allerdings zuerst die Bodenplatte gebaut werden, so müsste der Kellerbauer nämlich für deutlich höhere Kosten die Bodenplatte unterfangen, daher die Möglichkeit der Tiefengründung.
Also für BW gilt: Kellerbauer muss die Stützwand zahlen - und 10k ist auch absolut marktgerecht. Das hätte unsere ca. auch gekostet.
Sowas ist normalerweise im Nachbarschaftsgesetz der Länder geregelt - allerdings ist dafür jedes Bundesland selbst für verantwortlich und alle unterscheiden sich teilweise voneinander.
In BW ist es folgendermaßen geregelt: wenn der Bodenplattenbauer zuerst baut, dann kann der Kellerbauer vom Bodenplattenbauer eine Tiefengründung zur späteren Kellertiefe auf seine Seite verlangen - allerdings trägt diese Kosten dann der Kellerbauer.
Sollte allerdings zuerst die Bodenplatte gebaut werden, so müsste der Kellerbauer nämlich für deutlich höhere Kosten die Bodenplatte unterfangen, daher die Möglichkeit der Tiefengründung.
Also für BW gilt: Kellerbauer muss die Stützwand zahlen - und 10k ist auch absolut marktgerecht. Das hätte unsere ca. auch gekostet.