Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft

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H

helianthus

Liebe Forennutzer:

Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.

Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.

Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.

Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.

Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.

Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.

Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!

Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...

Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.

Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.

Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.

Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll


1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen

2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?

3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?

4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.

Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.

Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.

Evtl. eine Decke nachziehen

5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld


Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.

Vielen Dank
 
N

nordanney

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.
Wie wurde denn gebaut?
Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.
Was wurde denn wie begutachtet?
Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.
Wo ist dann der objektive Mangel?
Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Also die Lautstärke eine laufenden Staubsaugers, aber nur im tieffrequenten Bereich? Also Bass von Musik. Trittschall ist doch eher höher in der Frequenz?
Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.
Nur für Dich.
Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.
Dann scheint es ja auch nur Dich zu stören.

Vielleicht sind einfach nur die Nachbarn laut! Wenn es Dich stört, musst Du ausziehen. Dann bitte verkaufen, denn jetzt kannst Du Preissteigerungen noch steuerfrei mitnehmen.

Ansonsten: Persönliches Pech oder eine Überempfindlichkeit Deiner Ohren.
 
G

guckuck2

Verkaufen, da du offenbar der Einzige mit diesem subjektiven Empfinden bist und auch der objektive Weg erschöpft ist.
Klagen? Was soll da raus kommen? Nachbessern kannst du vergessen, bestenfalls gibts einen Vergleich (löst dein Problem nicht) oder der Kauf wird rück abgewickelt (unwahrscheinlich und für sich nachteilig durch Wertsteigerung).

Die nächste Wohnung kaufst du dann im Dachgeschoss.
 
11ant

11ant

und erlebe seitdem den Horror-pur. [...] Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!
Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis... [...] Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.
Du und ein weiterer Eigentümer haben jeweils eine seilspringende Elefantenherde über sich wohnen, aber die Mehrheit der (insgesamt wie vielen ?) Miteigentümer fühlt sich nicht relevant gestört ?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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