Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft

4,00 Stern(e) 14 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Das ist nicht ganz dasselbe: ein Schicht-8-Problem in der Erscheinungsform eines DAU ist gewissermaßen ein "DAU mit Aszendent Geisterfahrer".
 
H

HilfeHilfe

Liebe Forennutzer:

Ich habe 2016 vom Bauträger eine ETW erworben und erlebe seitdem den Horror-pur. Es gab bis jetzt keinen Tag, an dem ich zur Ruhe gekommen bin.

Ich fasse es kurz zusammen: Sämtliche Forderungen hinsichtlich einer Mängelbeseitigung wurden von Seiten des Bauträgers zurückgewiesen.

Nach 3 Jahren Kampf mit der WEG wurde letztendlich ein privates Gutachten erstellt.

Schallschutz nach DIN 4009, Beiblatt 1 wurde übererfüllt.

Der Bauträger meint, nach aktuellen technischen Regeln gebaut zu haben.

Angeblich wäre kein besserer Schallschutz möglich.

Von der 4009 werden tieffrequente Bereiche nicht erfasst.

Die Messung der tieffrequenten Bereiche (Trittschall) ergab ein Ergebnis von über 70 db!!!!!!!

Es wurde noch eine weitere Wohnung gemessen, mit dem selben Ergebnis...

Weitere Wohnungen im Haus weisen das selbige Phänomen auf.

Für mich ist es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum.

Die WEG will damit nichts mehr zu tun haben... Ich solle damit leben.

Ich bin jetzt am überlegen was ich machen soll


1.) Weiter in der Wohnung verbleiben: Ausgeschlossen

2.) Wohnung verkaufen: Wohnung ist in Nürnberg, die Preise sind momentan hoch. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich hier mittel bis langfristig etwas ändert. Vielleicht doch lieber behalten?

3.) Wohnung wie sie ist vermieten: Gibt es wirklich Mieter, denen das nichts ausmacht?

4. Wohnung vermieten, selbst nachbessern, das ganze von der Steuer absetzen.

Hat jemand eine Idee was man hier bautechnisch machen müsste und was das für eine 70 qm Wohnung ca. bezahlen würde.

Deckenhöhe ist 2,50. Nach der Bay. Bauordnung muss eine Wohnung eine Mindesthöhe von 2,40 haben, meine ich.

Evtl. eine Decke nachziehen

5. Rechtsweg: HIerfür fehlt mir aber das Geld


Ich wäre wirklich für jegliche Hinweis und für jede Erfahrung sehr dankbar.

Vielen Dank
Sorry dachte die Leute hier im Forum sind fies wegen 70 DB . Hab jetzt mal gegoogelt . Muss echt fragen . Ernsthaft ??? Hast du mal in einer Mietwohnung gewohnt ? Es ist halt nun mal Gemeinschaft . Wenn Kinder oder Tiere ins Spiel kommen wird’s deutlich lauter . Haus wirst du dir kaum leisten ( anhand der finanziellen Beschreibung ) . Glaube Zelten ist auch keine Option ( Geräusche )
 
H

hegi___

Typisch Forum. Jemand meldet sich hier mit einem Problem und jeder macht sich drüber lustig.

Ich würde die Wohnung verkaufen oder vermieten. Wenn es finanziell rentabel ist würde ich eher vermieten und langfristig Rendite erwirtschaften wenn das anhand der Randbedingungen möglich ist.
 
Y

ypg

Typisch Forum. Jemand meldet sich hier mit einem Problem und jeder macht sich drüber lustig.

Ich würde die Wohnung verkaufen oder vermieten.
Es macht sich nicht JEDER drüber lustig. Die meisten haben den Tipp gegeben, den Du hier auch gibst.

ich finde es allerdings tatsächlich etwas merkwürdig, eine Decke abhängen zu wollen, wenn sie höher als die bayr. Mindestvorgabe ist.
Das ist Trolling im echten Leben
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42243 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau-Erstbezug-Horror-ETW gekauft
Nr.ErgebnisBeiträge
1Reihenmittelhaus KfW 55 Standard kaufen und später vermieten 27
2Eigentumswohnung zur Finanzierung verkaufen oder vermieten? 10
3Doppelhaushälfte Bauen und Vermieten als Kapitalanlage sinnvoll? 21
4Altes Haus vermieten oder verkaufen und ETw kaufen 14
5EWH - verkaufen oder vermieten 13
6Haus finanzieren - vorhandenes Haus vermieten 25

Oben