11ant
Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Das bedeutet NICHT, ein Haus so zu planen, daß es auch in einem Gebiet mit strengerem Bebauungsplan genehmigt werden könnte. Aus meiner Sicht hat er seine Arbeit klar nicht auftragsgemäß erledigt - aber ich bin kein Jurist (und einen für Miet-, Scheidungs- oder Verkehrsrecht solltest Du hier auch nicht nehmen). Gehe zu zwei Fachleuten: einem mit dem Rechtsgebiet vertrauten Anwalt und dann zu einem taugenden Architekten. Kein Architekt hat das Recht, seinem Auftraggeber ein duckmäuserisches Haus zu bauen und ihn dafür auch noch darüber zu belügen, was nach dem Bebauungsplan angeblich nicht möglich sei. Willst Du mit Freisteller bauen, daß er daher Ängste haben könnte ?
Als ich frisch ausgewachsen war, waren noch von der Decke baumelnde Glühbirnenlampen üblich. So gesehen könnte ich heute mal eben eine ganze Steinreihe Raumhöhe weglassen. Laut Le Corbusier bräuchte ich Raumhöhe 226.Ich bin der Ansicht, es hängt auch ein wenig von der eigenen Körpergröße ab, ob man Wert auf höhere Decken legt oder nicht.