Freistellungsverfahren genehmigt, im Nachhinein Änderung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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11ant

11ant

Die Statik ist schon richtig gerechnet worden, ob man aber die Ein gezeichneten Rundstäbe 15 cm weiter legt, passiert nichts.
Ich habe noch nie gehört, daß Statiker mit 15 cm Toleranzen rechnen würden.
Mit 0815 meine ich, ihr sollt euch ein Architekten suchen, der gut ist und nicht irgendeinen aus einem Dorf, wie z. B ich...
Ich kenne sehr gute Architekten, die in Dörfern wohnen. Und ein Architekt ist nicht schlecht, bloß weil der Bauherr Kumpels hat, die mit mehr Raumhöhe gebaut haben und der Bauherr jetzt Schiß hat, bei seinen Kumpels als der mit dem nicht modernsten Haus zu gelten. Das ist Quatsch.
 
O

opiman1981

11ant, das mag sein, dass es gute gibt, leider bin ich an den falschen geraten und jetzt ist das rausgekommen siehe unten:

Ich hatte meine wünsche, die ich auf jeden Fall realisiert bekommen wollte, laut Aussage vom Architekten war es aber nicht möglich. Habe mich notgedrungen damit abgefunden, war aber skeptisch. Bauantrag bzw. Freistellung wurde eingereicht und genehmigt. Da es mir keine Ruhe gelassen hat, ging ich zur Beratung zum anderen Architekten und dieser sagte die 2 Hauptpunkte sind sehr wohl ohne Probleme möglich. D.h mien Architekt hat mich angelogen bzw hatte keine Lust gehabt das zu ändern und meinte einfach es geht nicht. Ich habe den jetzt damit konfrontiert. Dieser lässt nicht mit sich reden und meint jede Änderung nach Genehmigung kostet und möchte 1000 Eur haben. Ich kann beweisen, dass die 2 Vorgaben ich dem Architekten mitgeteilt habe, er diese einfach nicht eingepflegt hat. Und ich als Leihe seiner Aussage "es geht nicht" glauben geschenkt habe.
Grundflächenzahl:0,3
Geschossflächenzahl 0,5
TH4,5
FH9,5

Punkt 1 :
Geschosshöhe: Diese hat er mit 2.635m(10.5 Steine) Rohbaumaß gezeichnet und sollte 2.75m zeichnen (11 Steine) mit der höhe wären wir genau bei TH4.5 Also im Rahmen des Bebauungsplan.

Punkt 2 Dachneigung
Ich wollte 35° er hat 30° gezeichnet und meinte, dass 35° nicht möglich sind wegen Geschossigkeit und den 75%
(Habe den geglaubt) nun habe ich aber rausgefunden, dass eine Vorgabe der Geschossigkeit es in dem Baugebiet gar nicht gibt nur TH und FH und Geschossflächenzahl. Demnach ist die Dachneigung in meinem Fall von 35° möglich.
Ich wäre mit meinem Grundriss (Bodenplatte + Decke) auch in den Geschossflächenzahl von 0.5 somit alles möglich.
Statik ist schon fertig und er will kein Handschlag ohne mehr Geld machen.
Wie ist den hier die Rechtslage, da ich Ihm am Anfang auf die zwei Punkte hingewiesen habe, der diese aber nicht eingepflegt hat und mich angelogen hat, dass es nicht möglich sei (ist es aber wohl) und ich im guten Glauben auch den Bauantrag (Freistellung) unterschrieben habe.

Wie gehe ich am besten Vor ? Die Zeit läuft und das ist der schlimmste Faktor.
Da ich zu dem Architekten kein glauben habe, würde ich am liebsten alles vom anderen Architekten neu planen lassen bzw. korrigieren, hier ist es aber anscheinend nicht so leicht möglich da es vermutlich Copy Rechte gibt.
Bis jetzt habe ich nur die Statik bezahlt, die Arbeit des Architekten noch nicht, dieser hat aber bis jetzt auch keine Rechnung geschickt.

(meine 2 Hauptpunkte waren möglich und wären auch im Rahmen vom Bebauungsplan) Er hat diese einfach nicht gemacht und hat z.B wegen der Geschosshöhe gesagt (Da sparen Sie ein halben Stein Kosten) und wegen der Dachneigung, Vorgabe der Geschossigkeit.

Beides stimmt nicht....
 
H

Hausbautraum20

Hast du denn mit deinem Architekten mal geredet bezüglich deiner Kritikpunkte und gefragt, wie er auf seine Aussagen kam?
Er muss doch irgendeine Begründung haben.

Im Übrigen: Unsere Raumhöhe wird 2,44m, genauso wie bei allen anderen neuen Steinbauten um uns herum und wie im Haus meiner Eltern und Schwiegereltern.
 
Tolentino

Tolentino

Ich habe jahrelang in einer Mietwohnung mit 2,25cm lichter Raumhöhe gewohnt und mir hat es auch nicht geschadet. Obwohl vielleicht bin ich deswegen nicht so groß geworden? Ah nee das funktioniert anders.

Trotzdem kann ich verstehen, dass man beim eigenen Neubau das schon so nahe an der Perfektion wie möglich haben will.
Insbesondere, wenn man eh so nah an der Grenze zum nächsten 10er ist. Das ist so ne psychologische Sache, denke ich mal.

Zur rechtlichen Situation kann ich nichts sicheres sagen, nur meine Laienmeinung, dass es wahrscheinlich, selbst wenn du im Recht bist und letztlich sogar Recht bekommen würdest, schwierig durchzusetzen wäre. Da streitest du dich monate- wenn nicht jahrelang drüber.
Also im Zweifel sind das zwei Änderungen á 1000 EUR? Musst du wissen, ob es dir das Wert ist. Mach's doch einfach bei dem. Verklagen kannst du ihn danach immer noch wg. ungerechtfertigter Zahlung. In den Verwendungszweck der Überweisungen schreibst du einfach "unter Vorbehalt der Überzahlung" rein.
 
P

Pinkiponk

Hast du denn mit deinem Architekten mal geredet bezüglich deiner Kritikpunkte und gefragt, wie er auf seine Aussagen kam?
Er muss doch irgendeine Begründung haben.
Die Begründung würde mich auch interessieren.

Im Übrigen: Unsere Raumhöhe wird 2,44m, genauso wie bei allen anderen neuen Steinbauten um uns herum und wie im Haus meiner Eltern und Schwiegereltern.
Ich bin der Ansicht, es hängt auch ein wenig von der eigenen Körpergröße ab, ob man Wert auf höhere Decken legt oder nicht. Abgesehen davon, finde ich höhere Decken durchaus auch angenehmer. Für mich ist das wie mit dem oft genannten "toten Raum", den ich auch toll finde, weil er Großzügigkeit und Weite vermittelt und mir persönlich ein Gefühl von Bewegungsfreiheit gibt. :) Mein Mann und ich bezahlen für 20cm höhere Decken im EG und OG ca. 10.000 Euro mehr. Inwieweit es sich auf die Höhe der Fenster und Türen auswirkt wissen wir noch nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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