Die Geschoss Höhe wäre 2.44 wenn Fußboden und Putz drauf ist, das finde ich jetzt im Nachhinein und mit Vergleich von anderen Zeichnungen vom Kumpel zu niedrig. Es ist ein Neubau, da sollte alles nach den neusten Stand sein und nicht, wie vor 20 Jahren.. Mit den 11.5 cm mehr wäre man bei 2. 55. Leider bin ich ein Leihe auf dem Gebiet und hab dies nicht sofort gesehen.. Es wäre nur eine Stufe mehr, bis zum DG, sonst passiert da nichts.. Teilung wäre ok.. Statt 14 Auft a 26cm und 15 Steigung a 18.4cm wäre es 16 Steigung je 18.4 / 25cm Auftritt.. Dass passt alles und stellt kein Problem da...
Hauptfrage ist, wenn ich einfach das Haus die 11.5 cm höher baue aber zwar vom Freistellungsantrag (Zeichnung abweiche) aber im Rahmen vom Bebauungsplan bin, sollten keine großen Strafen folgen, wenn in dr Zukunft sich jemand beschweren sollte und eine Prüfung durchgeführt werden würde... Den Bebauungsplan würde ich ja einreichen oder die TH vielleicht um. 2-3cm überschreiten.. Denke das wäre ok, da beim Bau andere Toleranzen herrechen als im Maschinenbau..