Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

4,90 Stern(e) 11 Votes
I

icandoit

Wie schaffe ich es, dass diese Mängel "unstrittig" werden. Habe ich da überhaupt eine Chace?
Was sagt denn Dein Sachverstaendige dazu?

MMn sind die Maegel vorhanden. Die Maengel wurden geruegt und fristgerecht zur Mangelbeseitigung aufgefordert.

Es gibt Maengel die kann ein Statiker gesund beten, ander koennen mit einem angemessenen Aufwand beseitigt werden. Aber es gibt auch Maengel die koennen nicht mit einem angemessenen Aufwand beseitigt werden. Hier gilt der Grundsatz der Verhaeltnissmaessigkeit. So etwas auszustreiten wuenscht man nicht seinem Feind.
 
I

icandoit

Tja da fragst du mich was .... es wird schwer einen zu finden der da weiter macht wo der andere aufgehört hat denn wer mag schon Gewähr übernehmen für das was ein anderer verbrochen hat ... da bist du auf Wohlwollen angewiesen
Der erste Schitt des neuen GU sollte sein den Pfusch zu beseitigen. Den laesst Er sich gut bezahlen. Warum sollte man da keine Unternehmer finden?
 
I

icandoit

Mach eine Gegenrechnung auf was Dich die Mangelbeseitigung kosten wuerde. Falls der Unternehmer diese Mangelbeseitigung nicht fristgerecht ausfuehrt wuerde ich diese Summe dann von der Abschlagszahlung abziehen. Ist denn die Abschlagssumme von der Leistungserbringung abgedeckt?

2 Wochen Frist sind MMn fuer die Beseitigung dieser Maengel nicht angemessen.
 
S

Snowy36

Der erste Schitt des neuen GU sollte sein den Pfusch zu beseitigen. Den laesst Er sich gut bezahlen. Warum sollte man da keine Unternehmer finden?
Weil in der derzeitigen Lage da keiner Bock zu hat ... das riecht doch nach Aufwand u Ärger für den Handwerker da nimmt der statt dessen lieber nen anderen ganz neuen Auftrag an , stehen eh schon 10
Schlange u er weiß nicht welchen er zuerst machen soll
 
K

Kishihmen

Was sagt denn Dein Sachverstaendige dazu?
Der meint, das sind definitv Mängel. Er meint auch, er würde dem GU nichts mehr zahlen und hat uns zu nem Anwalt geraten. Er meint aber auch, dass er die Marktpreise auf dem "Endverbrauchermarkt" nicht gut genug kennt um uns saubere Summen nennen zu können.

Mach eine Gegenrechnung auf was Dich die Mangelbeseitigung kosten wuerde. Falls der Unternehmer diese Mangelbeseitigung nicht fristgerecht ausfuehrt wuerde ich diese Summe dann von der Abschlagszahlung abziehen. Ist denn die Abschlagssumme von der Leistungserbringung abgedeckt?
Das ist ja aktuell mein Problem. Ich kenne mich nicht gut genug in der Materie aus um die Rechnung sauber aufzumachen.

2 Wochen Frist sind MMn fuer die Beseitigung dieser Maengel nicht angemessen.
Warum nicht? Das ist mehr als sie an "effektiver" Arbeitszeit gebraucht haben um das Stockwerk zu mauern. Was wäre denn eine angemessene Frist zur Beseitigung?
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
Im Forum Fundament / Bodenplatte gibt es 499 Themen mit insgesamt 4857 Beiträgen
Oben