Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Tolentino

Tolentino

Och meiner ist noch schlimmer. 43% bis Tragende Wände EG fertig. Also noch vor der Zwischendecke. Ich war naiv und unter Zeitdruck.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Oh je. Du bist bei 67 % nur für den Rohbau. Da hast du die Fenster zwar bezahlt, aber noch nicht mal drin. Das ist doch schon sittenwidrig. Die 1. Rate ist ja richtig fett, 9 % für den Bauantrag! Also mein GU1 war ja schon ein Verbrecher und das kann ich hier so schreiben, weil es der Wahrheit entspricht und die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen ihn ermittelt, aber das hier ist auch nicht ohne.
 
Tolentino

Tolentino

Ja, wird ja noch extremer, da ich durch meine vielen Eigenvergaben ja die Bausumme des GÜs eigtl. reduziere, der diese Gutschriften aber eben nicht an der Vertragssumme zum Abzug bringt (und somit jede Abschlagsrechnung kürzt) sondern immer nur zu den terminlich passenden Abschlagszahlungen. Somit bin ich dann bis zum Fenstergewerk (was gleichzeitig auch ein Abschlagstermin wäre) sogar bei 81%. Fairerweise muss man sagen, dass die Mehrleistungen die Vertragssumme für die Abschlagszahlungen auch auch nicht erhöhen sondern jeweils nur zur Ausführung fällig werden. Dennoch werde ich jetzt immer bangen, ob die Mängelbeseitigung gut klappt, da ja mein Druckmittel eher gering ist.
 
B

Bookstar

Das gehört gesetzlich verboten, dass eine Überzahlung gar nicht mehr möglich ist. Ebenso sollte immer ein Gutachter vorgeschrieben sein, der auch sehr schnell über einen Eilantrag vor Gericht eine Lösung herbeiführen kann.

Der Prozess ist in D extrem ineffizient und ruiniert vollkommen umsonst Existenzen.
 
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