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Ja, wenn ich es richtig weiß, geht das aber nur als Gläubiger und selbst dann ist es noch sehr kompliziert. Außerdem muss der Gläubiger für die Kosten des Insolvenzverfahrens erstmal in Vorleistung treten ....
Aufgrund der Höhe der Mängelbeseitigungskosten hat unser GU beschlossen den Rohbauer, der das Ganze "verbrochen" hat doch die Mangelbeseitigung übernehmen zu lassen. Hier weigert sich aber unser neuer Bauleiter die Bauleitung zu übernehmen.
- Bezüglich der Insolvenz des GU kann man erst tätig werden, wenn der GU tatsächlich Insolvenz angemeldet hat. [...]
Nach einem telefonat mit unserem GU teilte dieser uns mit, dass er gerne bezahlen würde, aber das Geld aktuell nicht hat!
Zusätzlich haben wir gerade ein bisschen Probleme mit dem Elektriker, der seinen Baustromkasten seit November nicht bezahlt bekommen hat (700€) und jetzt das Geld von uns will (inkl. Drohung dass er mit seinen Kampfhunden vorbei kommt und wir dann nochmal schauen, ob wir seine Rechnung bezahlen).