Positionierung des Hauses auf Nordgrundstück

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N

Naturliebhaber

Haus ist noch nicht fertig geplant, aber im Kopf existiert natürlich eine gewisse, durchaus auch relativ konkrete Vorstellung. Und dass im Wohn-Essbereich größere Fensterflächen sind, ist denke ich nicht so unüblich.
 
Y

ypg

Und dass im Wohn-Essbereich größere Fensterflächen sind, ist denke ich nicht so unüblich
Ein Haus hat bekanntlich mind. 4 Außenwände, somit ist es häufig so, dass sich die Fenster über 3 Außenwände erstrecken.
Entweder es gibt ein konkretes, dann bitte den Entwurf mit den fixen Fenstern einstellen oder in der Entwurfsgestaltung offen für Fensterverschiebungen sein. Sollte ein Tunnelblick bezüglich „nur einer Fensterfront“ vorhanden sein: macht nix, das Forum ist ja dazu da, die eigenen Schranken und Barrieren zu korrigieren, dass es auch anders geht :)
Es kann ja nicht sein, dass man Vorschläge macht und dabei alle Hausmöglichkeiten im Kopf hat, Du Dich aber nur auf einen beziehst, der dem Forum nicht offenbart wird.
 
N

Naturliebhaber

In der Ausrichtung, die wir derzeit favorisieren, wäre der Wohn-Essbereich im Nordwesten. Dort wären dann eben auch größere Fensterflächen.
Aber es gibt eben noch keinen konkreten spruchreifen Entwurf. Wir haben gerade die Gespräche aufgenommen ;)
 
E

Escroda

Allerdings sind wir unsicher, ob man auf diese Weise die Baulinie einfach umgehen kann
Ich glaube nicht, dass das genehmigungsfähig ist, weil Gebäudeteile in nicht mehr geringfügigem Ausmaß zurückspringen. Da Baulinien der besonderen Erklärung in der Begründung zum Bebauungsplan bedürfen, könnte die Kenntnis dieser meinen Glauben erschüttern oder bekräftigen.
 
N

Naturliebhaber

Wäre es denn ne Möglichkeit das Haus auf 10 und die Garage auf 7 direkt angrenzend zu setzen? Oder müsste ne Garage auch an die Baulinie?
Diese Baulinie macht mich noch wahnsinnig.
 
E

Escroda

Wäre es denn ne Möglichkeit das Haus auf 10 und die Garage auf 7 direkt angrenzend zu setzen?
Ich weiß nicht.
Oder müsste ne Garage auch an die Baulinie?
Bei strenger Anwendung von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung schon, aber ...
Diese Baulinie macht mich noch wahnsinnig.
Völlig zu Recht. Dort eine Baulinie festzusetzen ist städtebaulicher Irrsinn und die Begründung dazu ein Witz:
... Diese Festsetzung dient dem Einfügen in die unmittelbare Umgebung der Gebäude, die an der Bahnhofstraße den direkten Lückenschluss dieser Innenbereichsentwicklung vollziehen.
Mehr nicht! Dabei steht das westlich ans Baugebiet angrenzende Haus nicht einmal im 5m Abstand zur Straße. Wenn die Baugenehmiger genauso viel Unverständnis für die Stadtplaner haben wie ich, wird Dein Plan aus #1 vielleicht doch genehmigt.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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